Entgegen anders lautenden Meldungen wird der Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige in Italien, also auch für deutsche Investoren, nun doch gestrichen.
Das jüngste Dekret der italienischen Regierung vom 3. Oktober 2006 enthalte lediglich eine Verschiebung der Abschaffung von 2006 auf 2007. Darauf weist Martin Führlein, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Nürnberger Rödl GmbH, hin.
Die Abschaffung des Freibetrages (derzeit 3.000 Euro pro Jahr) war bereits im Juli 2006 Gegenstand eines Regierungsdekrets, das jedoch nicht umgesetzt wurde. In Italien müssen solche Dekrete innerhalb von 60 Tagen vom Parlament bestätigt werden, sonst treten sie wieder außer Kraft.
Änderungen sind deshalb auch bei dem aktuellen Dekret noch möglich. In Italien werde aber über eine generelle Abschaffung oder Beschränkung des Grundfreibetrages diskutiert, so Führlein. ?Die Chancen, dass der Steuerfreibetrag auch über 2007 hinaus gewährt wird, erscheinen daher als gering?, resümiert der Experte.
Die Bedingungen für Italien-Immobilienfonds für deutsche Anleger sind demnach weiterhin ungewiss und werden sich voraussichtlich verschlechtern. Der Münchener Initiator KGAL zum Beispiel hatte bereits nach dem ersten Dekret im Juli den gerade erst aufgelegten Italien-Fonds wieder zurückgezogen.