Die Einspeisetarife für Fotovoltaikanlagen auf italienischem Grund und Boden werden ab dem kommenden Jahr in drei Stufen gesenkt. Die Reglungen des neuen „Conto Energia III“ sehen eine differenzierte Anpassung der Fördersätze und ein Maximalvolumen des Solarmarktes vor.
Ab 2011 wird demnach die Vergütung von Solarstrom aus Freiflächenanlagen mit einer Leistung bis zu fünf Megawatt im ersten Jahresdrittel durchschnittlich um 9,3 Prozent gekappt. Die Sätze für Solarparks mit einer Gesamtkapazität von mehr als fünf Megawatt werden um 14,2 Prozent gekürzt. Die Einspeisevergütung für Fotovoltaik-Dachanlagen wird der Gesetzesnovelle zufolge je nach Größe zwischen 4,75 und 13,28 Prozent gesenkt. Diese Tarife sollen dann im Laufe des Jahres 2011 alle vier Monate weiter gesenkt werden.
Zu den wichtigsten Eckpunkten des „Conto Energia III“ zählt nach Ansicht des Bonner Marktforschungsinstituts EuPD Research, dass künftig nur noch zwischen Aufdach- und sonstigen Anlagen unterschieden wird. Die Fördertarife für Dachanlagen werden im ersten Drittel des kommenden Jahres zwischen 0,333 und 0,402 Eurocent pro Kilowattstunde liegen. Sonstige Solaranlagen sollen zunächst je nach Größe eine Förderung zwischen 0,362 und 0,297 Eurocent je Kilowattstunde erhalten. Für die Zeit nach 2011 sei für alle nicht in Gebäuden integrierten Anlagen eine weitere jährliche Degression von jeweils sechs Prozent vorgesehen.
Wie EuPD Research weiter mitteilt, habe der italienische Gesetzgeber eine Obergrenze von 3.000 Megawatt für alle nicht integrierten Systeme beschlossen und die Förderung von BIPV-Anlagen auf jährlich 200 Megawatt begrenzt. Allerdings sei ein 14-monatiger Übergangszeitraum nach Erreichen des maximalen Marktvolumens festgelegt worden, in dem die Förderung weiterläuft.
Nach Auffassung der Analysten des Bonner Unternehmens sei mit dem „Conto Energia III“ eine Anpassung der Solarförderung mit Augenmaß gelungen. Erfreulich sei, dass eine pauschale Senkung der Einspeisetarife um bis zu 30 Prozent, wie sie zunächst im Gespräch war, nicht umgesetzt wurde. Die Kürzungen seien sehr differenziert auf die einzelnen Marktsegmente zugeschnitten worden. Mit dem neuen Gesetz zur Solarförderung sei eine nachhaltige Entwicklung des Fotovoltaik-Marktes in Italien möglich. Mit der Deckelung des Zubaus sowie die Garantie der Einspeisevergütung für vorerst zwei Jahre lasse genügend Handlungsspielraum, um einerseits den Markt auszubauen und andererseits eine künstliche Überhitzung zu vermeiden. (af)
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