Die italienische Regierung hat die Förderung bei Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen gestoppt. Die Neuregelung betrifft alle Anlagen, die die Auflagen des sogenannten Romani Dekrets nicht erfüllen. Juristen der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner erläutern die Hintergründe.
Dessen Einschränkungen sollten zwar erst ab dem 29. März 2012 gelten, nun wurde die rückwirkende Geltung ab 24. Januar 2012 beschlossen. Nach dem Romani Dekret vom 3. März 2011 ist die Förderung für Solaranlagen auf Ackerland an Bedingungen geknüpft. Sie gilt nur für Anlagen, deren Leistung den Wert von ein Megawatt nicht übersteigen, die pro Grundstück desselben Eigentümers einen Mindestabstand von zwei Kilometern einhalten und die maximal zehn Prozent der verfügbaren Fläche belegen. Nur landwirtschaftliche Flächen, die seit über fünf Jahren brach liegen, unterliegen den Einschränkungen nicht. Diese Ausnahmen gelten nunmehr nur noch für solche Anlagen, die bereits genehmigt sind, den Anforderungen des Conto Energia IV bereits entsprechen und bis zum 24. Januar 2013 in Betrieb gehen.
Der ursprüngliche Entwurf des Dekrets hatte nach Mitteilung der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner noch eine großzügige Verlängerung des Übergangszeitraums für alle Anlagen um ein Jahr vorgesehen. „Wir vermuten, dass bei den letzten Änderungen des Wortlauts des Dekretes ein Fehler unterlaufen ist“, so Roberto Pera und Svenja Bartels, Partner von Rödl & Partner. „Wir sind uns sicher, dass der Fehler korrigiert und spätestens das Parlament im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen durchsetzen wird, um laufende Investitionen zu schützen. Es wäre nicht hinnehmbar, dass die italienische Regierung rückwirkend die Spielregeln für Investitionen im Solarsektor ändert. Die Solarbranche braucht Rechtssicherheit. Projekte, die aufgrund geltender Gesetze geplant, finanziert und errichtet werden, müssen auch die gesetzlich vorgesehene Förderung erhalten“, so Bartels.
Rödl & Partner wird vor diesem Hintergrund darauf hinwirken, dass das italienische Parlament bei der Umsetzung des Dekrets in ein Gesetz die notwendigen Änderungen vornimmt. „Wir werden uns mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass die Rückwirkung der von der Regierung Monti vorgesehenen Reform aus dem Gesetz gestrichen wird. Es geht hier nicht nur um Glaubwürdigkeit. Es geht um die Sicherheit internationaler Investitionen und die damit verbundenen Arbeitsplätze,“ betont Pera.
Wie Rödl & Partner weiter mitteilt, habe bereits vor zehn Tagen der unter anderem für die Auszahlung der Fördermittel für Fotovoltaik zuständige Gestore dei Servizi Energetici (GSE) bekannt gegeben, dass im zweiten Halbjahr 2012 keine Fördermittel für Solar-Großanlagen mehr bereit stünden. Grund dafür sei, dass die Kosten für die Förderung von Großanlagen, die bis Ende August 2011 in Betrieb genommen und ins Register eingetragen wurden, etwaeiner Milliarde Euro betragen hätten. Damit sei die Förderungshöchstgrenze von 300 Millionen Euro deutlich überschritten worden. Entsprechend führe dies zu einer Reduzierung der Verfügbarkeit von Mitteln für das zweite Halbjahr 2012, für das eine Grenze von 130 Millionen Euro festgelegt wurde, auf null.
„Investoren im Bereich der Erneuerbaren Energien in Italien müssen sich mittelfristig darauf einstellen, dass Projekte auf Freiflächen in naher Zukunft schwieriger zu realisieren sind oder ganz ohne staatliche Förderung auskommen müssen“, erklärt Rechtsanwältin Bartels. „Dies ändert aber nichts daran, dass Italien nach wie vor ein attraktiver Standort für Investitionen im Solarbereich ist“, ergänzt Rechtsanwalt Pera. Voraussetzung sei aber, dass die Rahmenbedingungen für Investoren Planungs- und Rechtssicherheit garantieren. „Dafür muss jetzt die neue Regierung von Mario Monti sorgen. Die Regierung ist grundsätzlich auf dem richtigen Weg. Bei den Erneuerbaren Energien besteht aber noch Verbesserungsbedarf. Hier muss sachlicher und klarer gehandelt werden“, betont der Jurist. (af)
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