„ITP 1“-Insolvenz beschäftigt bald wohl den Staatsanwalt

Die BAC Verwaltung GmbH plant, als Hauptgläubiger des „Infratrust Premium Fonds Eins“ (ITP 1) Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung gegen die Fondsgeschäftsführung zu stellen.

Die „ITP 1“-Insolvenz könnte ein Fall für die Justiz werden.

Die BAC Verwaltung GmbH war Ende 2010 aus der Berlin Atlantic Gruppe hervorgegangen, nachdem deren Gründer und Investoren Stefan Beiten, Nikolaus Weil und Franz-Philippe Przybyl wieder die operative Geschäftsführung übernommen hatten. Vorrangiges Ziel war es seinerzeit, die Insolvenz einer der Gesellschaften bzw. eines Fonds zu verhindern, die unter dem Dach der BAC gegründet bzw. emittiert worden waren. „Dazu haben wir uns zunächst der Sanierung und Neuausrichtung der Lifetrust- und Infratrust Fonds gewidmet. Dabei war uns vor allem eines wichtig: Die Sicherung der anvertrauten Anlegergelder. Dieses Ziel wurde für sämtliche Fonds erreicht“, sagte Beiten.

Fonds mit Investionen im zweistelligen Millionenbereich gestützt

Die Sanierung und Neuausrichtung der Fonds sei nötig geworden, nachdem der ehemalige Geschäftsführer der BAC insbesondere den Infratrust-Fonds durch „treu- und pflichtwidriges Verhalten“ schweren Schaden zugefügt habe mit der Absicht, die Assets dieser Fonds, Mobilfunkanlagen in den USA, „mittels einer „feindlichen Übernahme unter seine Kontrolle zu bringen“ – so der Vorwurf der BAC Verwaltung GmbH. Die Gesellschafter der Infratrust Fonds stimmten auf den Gesellschafterversammlungen im September jedoch gegen die entsprechenden Pläne und sprachen der aktuellen Geschäftsführung, der MfAM Mobilfunk Asset Management GmbH, ihr Vertrauen aus. Bereits bis zu diesem Zeitpunkt hatten die BAC-Gründer sowohl die Infratrust Fonds als auch die Lifetrust Fonds mit Investitionen im zweistelligen Millionenbereich gestützt. „Als Initiatoren der Fonds stehen wir den Anlegern gegenüber in einer besonderen Verantwortung. Wir sitzen mit unseren Anlegern in einem Boot und haben deshalb alles getan, um die Fonds zu erhalten bzw. fortzuführen“, erklärte Beiten.

Persönlicher Schaden von rund sieben Millionen US-Dollar

Einzige Ausnahme: der „ITP 1“, den die ehemaligen Geschäftsführung „in einer rechtlich höchst fragwürdigen Form“ unter ihre Kontrolle gebracht habe und der nun „durch deren Missmanagement“ von der Insolvenz bedroht sei. Dadurch sei den Investoren ein persönlicher Schaden in Höhe von rund sieben Millionen US-Dollar entstanden. „Diese Summe haben wir nachrangig zu den Anlegern in den ‚ITP I‘ investiert. Dass dieses Kapital nun verloren ist, wollen und können wir auch im Sinne der Anleger nicht ohne Konsequenzen lassen. Wir haben uns deshalb entschlossen, Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung und Bankrott zu stellen“, so Beiten. Mit der Insolvenz des „ITP I“ habe sich der Schaden auf bis zu 15 Millionen Euro addiert. Daneben seien Investitionen in Aufbau und strukturellen Ausbau der ehemaligen BAC-Gruppe in Höhe von bis zu neun Millionen Euro verloren. (kb)

Foto: Shutterstock

 

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