Der Berliner Senat beabsichtigt, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter abzuschaffen. Der Immobilienverband IVD kritisiert dieses Vorhaben und plädiert für eine andere Lösung.
Die Abschaffung der Umlagefähigkeit hätte für viele Vermieter fatale Konsequenzen. „Die Erzielung einer kostendeckenden Miete ist durch die Mietpreisbremse, die demnächst weiter verschärft werden soll, bereits erheblich eingeschränkt. Wie das Bundesverfassungsgericht am 20. August ausgeführt hat, ist die Mietpreisbremse zwar gerade noch verfassungsgemäß.
Wirtschaftlichkeit von Mietimmobilien nicht gewährleistet
„Würde man aber die Verteilung der Belastung zwischen Mietern und Vermietern weiter zulasten der Eigentümer verschieben, wäre die verfassungsrechtlich gebotene Balance nicht mehr gewahrt“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverband Deutschland, den Vorstoß des Landes Berlin im Bundesrat.
Der finanzielle Spielraum, den die Bewirtschaftung der Wohnung Vermietern lässt, sei häufig extrem eng, da von der Miete der Kapitaldienst sowie die Instandhaltung finanziert werden müssen. Komme jetzt noch die Grundsteuer dazu, sei die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gesichert.
Was die Vermögenssteuer bewirkt
Die Grundsteuer beruht auf dem Äquivalenzprinzip und stellt ein Entgelt für die Nutzung der gemeindlichen Infrastruktur dar. Daher ist es folgerichtig, dass die Grundsteuer von den Nutzern der Infrastruktur getragen wird.
Eine einseitige Belastung der Vermieter würde die Grundsteuer hingegen zu einer besonderen Vermögenssteuer für vermietete Immobilien machen. Dann müsste man bei der Bemessung der Grundsteuer aber auch berücksichtigen, in welchem Umfang der Eigentümer das Grundstück mit Fremdmitteln finanziert hat, so Schick.
Weiterer Anstieg der Hebesätze nicht ausgeschlossen
„Wenn der Berliner Senat wirklich an einer Verringerung der Kosten für Mieter interessiert wäre, sollte er einfach den Hebesatz senken“, sagt Schick. Mit einem Hebesatz von 810 Prozent hat Berlin einen der bundesweit höchsten Grundsteuer-Hebesätze und belegt damit Platz 22 unter den rund 11.000 deutschen Gemeinden.
Zu befürchten sei außerdem, dass einige Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer weiter anheben, wenn die Steuer nicht mehr von den Bewohnern der Gemeinde getragen werden muss, sondern von den Vermietern, die möglicherweise in einer anderen Gemeinde wohnen.
„Im Zuge der Grundsteuerreform ist ohnehin ein Anstieg der Grundsteuer zu befürchten, der nur durch eine Senkung der Hebesätze zu vermeiden ist“, warnt Schick.
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