IVD kritisiert Diskriminierung durch WIKR

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert den Gesetzgeber auf, bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) in nationales Recht nachzubessern. In ihrer jetzigen Formulierung diskriminiere die WIKR Menschen über 60.

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Der IVD kritisiert die Umsetzung der EU-Richtlinie als missglückt und fordert die wörtliche Übernahme der ursprünglichen Formulierung.

Der IVD bezeichnet die Neuregelung als verfassungswidrige Altersdiskriminierung, weil Menschen, die über 60 Jahre alt sind, keinen Kredit mehr bekommen würden.

EU-Richtlinie weniger streng in ursprünglicher Formulierung

Ursache sei die Formulierung in dem neu geschaffenen §§ 505a Abs. 1 BGB und 18a Abs. 1 KWG, nach denen ein Kredit nur vergeben werden darf, wenn wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer den Kredit vertragsgemäß erfüllen wird. Dies würden Banken so interpretieren, dass die Laufzeit des Darlehens nicht länger sein dürfe als die statistische Lebenserwartung des Darlehensnehmers.

„Die EU-Richtlinie ist jedoch weniger streng und verlangt in Kapitel 6 Absatz 5 nur, dass das Darlehen vertragsgemäß erfüllt wird. Aufgrund dieser im Passiv gehaltenen Formulierung ist es unerheblich, ob dies der Darlehensnehmer selbst ist oder sein Erbe. Um die Kreditklemme zu lösen, sollte der Gesetzgeber deshalb die Formulierung in der EU-Richtlinie wörtlich übernehmen“, fordert Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD.

Bedienung des Darlehens nach Tod des Darlehensnehmers

Dann würde es ausreichen, wenn der Darlehensnehmer wahrscheinlich in der Lage sein wird, das Darlehen bis zu seinem Lebensende zu erfüllen. Nach seinem Tod könnte die Bedienung des Darlehens auch durch einen Erben, einen Bürgen oder eine Lebensversicherung erfolgen.

Die Bank würde also durch entsprechende Sicherheiten vor einem Ausfall des Kredites geschützt werden. Laut IVD verlangt der Verbraucherschutz nicht, den Verstorbenen davor zu schützen, dass das Darlehen von seinen Erben bedient werden muss.

Benachteiligung junger Paare

Ebenso würden derzeit junge Paare mit Kinderwunsch benachteiligt. Bei ihnen prüfe die Bank das Einkommen der nächsten 30 Jahre. Die Kreditgeber würden befürchten, dass ein Partner bald nicht mehr arbeitet und, dass der andere das Darlehen alleine nicht bedienen kann.

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„Die seit März geltenden neuen Vorschriften zur Kreditvergabe verursachen große Unsicherheit. Der Gesetzgeber muss schnellstmöglich nachbessern. Hierzu würde es genügen, wenn er wie beschrieben die Regelung der EU-Richtlinie einfach wörtlich übernimmt“, so Schick.

Schick fordert höhere Eigentumsquote

Der IVD-Präsident erinnert in diesem Zusammenhang an die aus seiner Sicht drängenden Probleme der Zukunft: Altersarmut durch Rentenlöcher, Wohnungsknappheit in Ballungsräumen aber auch die Energiewende in Form von Modernisierungen.

„Wir brauchen eine höhere Eigentumsquote. Jetzt die Kreditvergabe beim Erwerb von Wohneigentum zu bremsen, ist unverantwortlich und gleicht einem Diätplan in Zeiten der Hungersnot“, appelliert Schick abschließend. (kl)

Foto: Shutterstock

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