Das Berliner Landgericht hat entschieden, dem Bundesverfassungsgericht einen Fall zur Mietpreisbremse zur Klärung vorzulegen. Der Immobilienverband Deutschland begrüßt diese Entscheidung und begründet, warum die Preisbremse den Wohnungsmarkt nicht entlastet.
Die Mietpreisbremse kommt zur Prüfung vor das Bundesverfassungsgericht. Das geht aus einer Entscheidung des Berliner Landgerichts hervor, das die Verfassungsmäßigkeit des Bundesgesetzes infrage stellt.
„Endlich wird für Rechtsklarheit gesorgt. Das Bundesverfassungsgericht soll nach der Annahme der Klage möglichst zügig entscheiden, ob die Mietpreisbremse gegen das Grundgesetz verstößt“, kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD.
Das Landgericht Berlin hat in zweiter Instanz zu einer Mieterklage darauf verwiesen, dass die Mietpreisbremse Vermieter ungleich behandele. Aufgrund unterschiedlich hoher örtlicher Vergleichsmieten treffe die Mietpreisbremse Vermieter unterschiedlich stark – das sei mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes nicht vereinbar, so das Landgericht. „Der IVD teilt die verfassungsrechtlichen Bedenken des Landgerichts“, kommentiert Schick.
Künftige Bundesregierung ist am Zug
Vor allem bei den anstehenden Sondierungsgesprächen zwischen CDU/CSU und SPD müsse die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts unbedingt berücksichtigt werden. „Nun ist die Judikative am Zug, unter diesen Umständen kann eine Verschärfung der Mietpreisbremse kein Thema in den politischen Verhandlungen sein“, sagt Schick und erinnert an das Bundestagswahlprogramm der SPD, das eine enorme Ausweitung der Mietpreisbremse vorsah. „Ich gehe davon aus, dass die SPD die funktionierende Gewaltenteilung in unserem Land respektieren wird und bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe keine Forderungen mit Blick auf dieses Gesetz stellen wird.“
Der IVD sehe mietrechtrechtliche Eingriffe in die Wohnungsmärkte grundsätzlich kritisch. Regulierungen hätten in der Vergangenheit nicht zu mehr bezahlbarem Wohnraum geführt. Genau dieser Wohnraum sei aber dringend notwendig, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. (bk)
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