Trotz Bedenken vieler Branchenvertreter hat der Bundestag die Sonder-AfA für bezahlbaren Wohnraum auf den Weg gebracht. Einer Anhebung der linearen AfA, wie sie unter anderem der Immobilienverband IVD gefordert hatte, wurde eine Absage erteilt.
„Der Mietwohnungsbau ist die Achillesferse des deutschen Wohnimmobilienmarkts. Gerade in den Ballungsräumen ist die Angebotsseite fast leergefegt. Das Ergebnis der Beratung im Finanzausschuss entspricht daher nicht ganz unseren Erwartungen“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick.
„Die Sonder-AfA ist zumindest für private Eigentümer von Mehrfamilienhäusern eine Chance. Denn diese können die Abschreibungsmöglichkeit bei Aufstockungen und Nachverdichtungen beanspruchen.“
Großer Wurf ist misslungen
Auch mittelgroße Bauvorhaben können so gefördert werden. Zudem sei zu begrüßen, dass die Sonder-AfA keinerlei räumlichen Einschränkungen unterliege.
„Der große Wurf ist die Sonder-Afa dagegen leider nicht“, sagt Schick. So schließe die Kostenobergrenze von 3.000 Euro in vielen Fällen die Anwendbarkeit der Abschreibung auf den Neubau von Mehrfamilienhäusern in den Ballungsräumen aus.
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