Der Immobilienverband Deutschland fordert eine deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer. Der Kauf einer selbst genutzten Wohnung sollte nach Ansicht des Verbands sogar komplett von der Abgabe freigestellt werden.
„Die Grunderwerbsteuer ist eines der Haupthindernisse für die Bildung von Wohneigentum. Aus diesem Grund regen wir an, den Erwerb einer selbst genutzten Wohnung von der Grunderwerbsteuer freizustellen, um so die Eigentumsbildung zu fördern. Zudem sollte die Steuer allgemein gesenkt werden,“ kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbands IVD, die derzeitigen Diskussionen um die Grunderwerbsteuer.
Da die Grunderwerbsteuer von der Höhe des Kaufpreises abhänge, verdiene der Staat kräftig mit. Hinzu komme, dass die Bundesländer die Steuersätze in den vergangenen Jahren immer wieder erhöht haben, sodass die Steuer in etlichen Bundesländern bereits 6,5 Prozent betrage.
Im Jahr 2016 haben die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erstmals mehr als zwölf Milliarden Euro betragen. Gegenüber 2015 bedeutet dies einen Anstieg um mehr als zehn Prozent.
Fehlanreiz für die Bundesländer
Die Ursache dafür, dass bisher bis auf zwei alle Bundesländer die Steuersätze angehoben haben, liegt dem IVD zufolge vor allem in einer Fehlkonstruktion des Länderfinanzausgleichs.
„Länder mit einem hohen Grunderwerbsteuersatz werden dafür über den Länderfinanzausgleich finanziell belohnt. Hier wird ein verquerer Anreiz gesetzt“, sagt Hans-Joachim Beck, Leiter der Abteilung Steuern beim IVD.
Historisches Vorbild für Steuerbefreiung
Um die Wohneigentumsbildung zu fördern, schlägt der IVD vor, den Erwerber einer selbstgenutzten Wohnung von der Grunderwerbsteuer zu befreien. Die Befreiung könne davon abhängig gemacht werden, dass die erworbene Wohnung mindestens sieben Jahre lang selbst bewohnt wird.
„Eine solche Steuerbefreiung wäre auch nicht neu. Bis zur Reform der Grunderwerbsteuer im Jahre 1983 war der Erwerb der selbst genutzten Wohnung von der Grunderwerbsteuer ausgenommen“, erklärt Beck.
Die Reform im Jahr 1983 sei letztlich gescheitert, da die Bundesländer die ihnen durch die Föderalismusreform I eingeräumte Befugnis, den Steuersatz seit dem Jahre 2006 selbst festzusetzen, benutzt hätten, um den Steuersatz immer weiter zu erhöhen.
Bundeseinheitlicher Steuersatz gefordert
„Inzwischen haben 14 der 16 Bundeländer die Steuersätze angehoben. Lediglich in Bayern und Sachsen gilt noch der Steuersatz von 3,5 Prozent. Da die Steuersätze in den meisten Ländern den vor 1983 geltenden Prozentsatz fast erreicht haben, muss konsequenterweise wieder eine Steuerbefreiung eingeführt werden“, sagt Schick.
Außerdem spreche sich der IVD dafür aus, dass die Grunderwerbsteuer bundesweit auf einheitlich 3,5 Prozent gesenkt wird. (bk)
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