BVI: Mifid II hat Verbrauchern geschadet

Ein Beispiel für schlechte Regulierung sei Mifid II. Die Ziele unterschreibe auch der BVI: kundengerechter Produktvertrieb, leichterer Nachweis von Fehlern und Kostentransparenz. Die Umsetzung habe jedoch den Verbrauchern geschadet. Es gebe weniger Beratung, eine Flut an Informationen und Hürden in der Beratung, wie die Pflicht zur Telefonaufzeichnung.

Der BVI bemängelt auch das Gewinnverbot bei Zuwendungen, das sich nicht aus den Vorgaben der EU sondern der Bafin ergebe. Monatelang wurde diskutiert, Beratern vorzuschreiben, Provisionen nur zu nutzen, um ihren Service zu verbessern, käme das einem Gewinnverbot gleich. Fraglich sei, wie sich Provisionsberater finanzieren sollten.

Lieber Riester als Staatsfonds

Auch beim Thema Altersvorsorge vertritt der Fondsverband einen klaren Standpunkt. Der BVI spricht sich gegen einen Staatsfonds aus. Ein Produkt ohne Garantien auf Aktienbasis sei zwar sympathisch, würde aber den Markt verzerren. „Wir hätten im Vertrieb keine Chance dagegen, besonders wenn es zum Standard-Produkt wird, das alle Kunden bekommen, die sich nicht dagegen entscheiden“, sagt Richter.

Zudem sei die Gefahr groß, dass sich der Staat zu sehr in die Investionsentscheidungen einmische, um das Kapital so zu lenken, dass politische Ziele erreicht werden. Oft werde als Vorbild der schwedische Staatsfonds AP7 genannt, doch wüssten Politiker, wie er genau funktioniert, würden es viele wahrscheinlich anders machen wollen, mutmaßt Richter. Er sei Teil der gesetzlichen Rentenversicherung, investiere bis zum 55. Lebensjahr 100 Prozent in Aktienfonds und nutze Hebelprodukte wie Zertifikate.

Sinnvoller sei es, die Riesterrente weiterzuentwickeln, damit es mehr Förderberechtigte gebe, mehr Wahlfreiheit für Anleger, eine flexiblere Beitragsgarantie, die Verwaltung der Zulagen einfacher würde und Anleger besser über ihre Rentenansprüche informiert würden.

Brexit und Nachhaltigkeit

Auch zum Brexit und Nachhaltigkeit bezog das BVI Stellung. Der Brexit sei kein bestimmendes Thema für die Branche. 18 Prozent der Fondsgesellschaften seien nach Ergebnissen des Verbandes stark betroffen von einem ungeordneten ohne Übergangsfrist, 74 Prozent nur wenig oder gar nicht. Das liege vor allem daran, dass Spezialfonds nur sieben und Publikumsfonds drei Prozent ihres in Deutschland verwalteten Vermögens in das Vereinigte Königreich ausgelagert hätten.

Beim Thema Nachhaltigkeit betonte Richter, dass der BVI in einem EU-Expertengremium zur Taxonomie vertreten sei und so ein Mitspracherecht habe, wenn es darum geht, festzulegen, was nachhaltig ist. Wichtig sei, nicht ausschließlich komplett grüne Unternehmen als nachhaltig zu klassifizieren. Man dürfe Unternehmen nicht bestrafen, die sich verbessern, aber noch nicht ganz grün seien.

Zudem müsse man Anlegern die Wahlfreiheit lassen, man dürfe ihnen nicht vorschreiben, nachhaltig anzulegen. Eine weitere zentrale Forderung des BVI ist mehr Transparenz. Anbieter von Benchmarks müssten ihre Kriterien angeben und alle Emittenten, auch Staaten, müssten sich zu ESG-Berichten verpflichten. Anerkannte Strategien wie Ausschlulsslisten und Best-in-Class-Ansätze sollten beibehalten werden. Bei knapp zwei Dritteln der institutionellen Investoren sei die Nachfrage nach ESG-Produkten groß bis sehr groß. (kl)

Foto: Shutterstock

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