ESG-Abfragepflicht auch für 34f-Vermittler?
Ebenfalls im Mai sorgte die Frage, ob 34f-Vermittler nun unter die ESG-Abfragepflicht Level-2-Verordnung zur EU-Richtlinie MiFID II fallen oder nicht für Unruhe im Vertrieb. Zunächst wurde eine Abfragepflicht für 34f-Vermittler ausgeschlossen, was sich allerdings als falsch herausstellte. Ab März 2023 soll die ESG-Abfragepflicht nun auch für die Vermittler nach §34f GewO gelten.