April: GdW-Alarm und Pleite nach BaFin-Kehrtwende
Die Inflationsrate steigt auf 7,4 Prozent. Die EZB deutet eine Zinserhöhung für den Sommer an. Und die Wohnungswirtschaft schlägt Alarm. Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW: „Der dringend benötigte Wohnungsbau und die klimaschonende Sanierung stehen in Deutschland kurz vor dem Erliegen. Die massiven Lieferkettenprobleme seit der Coronakrise dauern an, es herrscht Chaos bei der Förderung für bezahlbaren, klimaschonenden Wohnungsbau und der Krieg gegen die Ukraine führt zu weiteren massiven Baupreissteigerungen und Lieferengpässen. Die andauernde Mangelsituation bei Fachkräften und Material verschärft sich, die Zinsen steigen und die Energiekosten für Mieter und Vermieter gehen durch die Decke. Diese toxische Mischung von Problemen lässt die Wohnungsbau- und Sanierungspläne der sozial orientierten Wohnungsunternehmen regelrecht implodieren.“
Die Situation sei „dramatisch“, wie erste Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage in der Wohnungswirtschaft zeigten: „Fast alle“ Neubau- oder Modernisierungsprojekte müssen demnach entweder zurückgestellt oder ganz aufgegeben werden, wenn sich die Preisdynamik der vergangenen Monate weiter fortsetzt. „Preissteigerungen schlagen bei mehr als zwei Drittel aller Modernisierungs- und rund der Hälfte aller Neubauprojekte zu Buche. Auf drei Viertel der Baustellen kommt es bei den Wohnungsunternehmen bereits jetzt zu Verzögerungen. Die politische Zielmarke von 400.000 neuen Wohnungen jährlich, darunter die dringend benötigten 100.000 neuen Sozialwohnungen, ist angesichts der aktuellen Lage absolut illusorisch“, so Gedaschko.
Derweil stellt mit der UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG ein weiterer Emittent aus der schon länger strauchelnde UDI Gruppe einen Insolvenzantrag. Es geht um 2016 aufgelegte Nachrangdarlehen. Dem Insolvenzantrag vorausgegangen war ein Bescheid der Finanzaufsicht BaFin, mit dem diese die sofortige Einstellung des von der UDI Festzins 11 unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet hat. Zudem hatte die BaFin die unverzügliche Abwicklung des von dieser Gesellschaft unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet.
Pikant: Die BaFin hatte den Prospekt der Emission seinerzeit gebilligt und untersagt das Angebot nun nachträglich. Die Behörde sieht darin kein Problem. Die Rechtsprechung habe sich geändert. Auf Cash.-Anfrage erklärt die BaFin: „Wer Nachrangdarlehen anbietet, begibt sich bewusst in den Grenzbereich zum Einlagengeschäft und damit zur Erlaubnispflicht. Mit der Begebung einer solchen Kapitalanlage werden die Grenzen ausgereizt. Eine verantwortungsbewusste, kompetente Geschäftsführung beinhaltet auch die Berücksichtigung einer möglichen Verschärfung der Rechtsprechung. Es unterliegt dem Risiko des Anbieters, wenn sich seine anfängliche Einschätzung nachträglich als falsch erweist.“
Die Kritik, die BaFin-Verfügung habe die Insolvenz und damit den Verlust von Anlegergeldern erst ausgelöst, kontert die Behörde mit dem Hinweis, man solle Ursache und Wirkung nicht verwechseln. Nicht das Einschreiten der BaFin sei die Ursache für den Verlust – sondern vielmehr die Tatsache, dass ein Unternehmen ein Geschäft überhaupt erst illegal betreibe. Nun ja.