Juni: Hickhack um ESG-Abfrage
Erneut sorgt ein Regulierungsthema für Aufregung: Die ab 2. August in der Finanzberatung geltende Pflicht zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden – nach dem englischen Kürzel auch als „ESG-Abfrage“ bekannt – betrifft überraschend doch nicht die Finanzanlagenvermittler mit 34f-Zulassung. Der Branchendienst „kapital-markt intern“ (kmi) hatte die Zweifel im Mai öffentlich gemacht. Die Vertriebsverbände AfW und Votum interpretierten das Gesetz zunächst anders, starteten aber eine gemeinsame Anfrage beim zuständigen Wirtschaftsministerium.
Die Antwort kam am 10. Juni, also nur wenige Wochen vor dem Stichtag. Demnach gilt die Abfragepflicht tatsächlich zunächst nur für Wertpapierinstitute. Grund ist eine wahrscheinlich unbeabsichtigte Lücke im Gesetz. Später im Jahr, im November, bringt das Wirtschaftsministerium eine entsprechende Gesetzeskorrektur auf den Weg, die voraussichtlich im Frühjahr 2023 in Kraft treten soll und die ESG-Abfragepflicht auch auf 34f-Vermittler ausweitet.