34f GewO: JDC bietet Prüfungsservice

Der Grünwalder Maklerpool Jung, DMS & Cie. (JDC) hat mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ein Abkommen geschlossen, von dem die als Vermittler gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) tätigen Pool-Partner künftig profitieren sollen. JDC will so sein 34f-Gesamtpaket komplettieren.

 

John-Enrik Schröder, Vorstand Jung, DMS & Cie.

Auf Finanzanlagenvermittler und -berater, die künftig gemäß 34f GewO tätig sein wollen, kommen erhebliche Anforderungen im Bereich Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten zu. So müssen die Vermittler künftig jährlich ihre geschäftlichen Unterlagen auf eigene Kosten von einem geeigneten Prüfer testieren und den Prüfbericht der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zukommen lassen. Der Prüfbericht muss erstmals für das Jahr 2013 abgegeben werden.

Der Maklerpool hat für seine Poolpartner ein Rahmenabkommen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO geschlossen. Durch das IT-gestützte Prüfungsvorgehen mit automatisierten Prüfungsprogrammen, Checklisten und Dokumentationsstandards will JDC mit seinem Prüfungspartner BDO größtmögliche Effizienz bei höchster Qualität bieten.

Zeit- und Kostenersparnis für Vermittler

Nach der elektronischen Zurverfügungstellung der in einem umfassenden Anforderungskatalog dezidiert beschriebenen Informationen und Daten führe BDO die Prüfung selbständig durch, so JDC. Durch diesen Prüfungsservice ersparen sich Poolpartner demnach zum einen die aufwändige Suche nach einem geeigneten und vor allem kompetenten Prüfer. Zum anderen sollen Poolpartner im Hinblick auf die Prüfungskosten von der mit der BDO geschlossenen Rahmenvereinbarung und der damit verbundenen Nutzung des Dokumentenmanagementsystems des Maklerpools durch BDO profitieren.

„Unsere angeschlossenen Poolpartner können sicher sein, dass durch das mit BDO geschlossene Abkommen die Prüfung entsprechend der aktuellen gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften durchgeführt wird und die Erlaubnisbehörde über die durchgeführte Prüfung aussagekräftige Prüfungsberichte von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit anerkanntem Renommee erhält“, versichert JDC-Vorstand John-Enrik Schröder. „Damit komplettieren wir unser 34f-Rundum-Sorglos-Paket für unsere Partner“, so Schröder weiter. (jb)

 

Foto: JDC

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