Der Vorstand der JDC Group AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausnutzung der Ermächtigung durch die Hauptversammlung vom 24. August 2018 heute beschlossen, maximal bis zu 656.423 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht maximal bis zu ca. 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft) maximal bis zu einem Gesamtkaufpreis ohne Nebenkosten von EUR 5.000.000,00 zurückzukaufen.
Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. August 2018 genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen und zur Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Das Rückkaufprogramm soll am 05. August 2019 beginnen und mit Ablauf des 30. Juli 2020 enden.
Das Rückkaufprogramm findet unter Einhaltung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten-Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierten-Verordnung) statt mit Ausnahme des Rückerwerbszwecks. Dieser ist weiter gefasst als von Art 5 Abs. 2 der Marktmissbrauchsverordnung vorgesehen.
Foto: JDC