Jedermann-Konto: Verbraucherschützer verklagen Banken

Seit Mitte 2016 habe alle Menschen in Deutschland das Recht auf ein Girokonto. Billig ist das „Jedermann-Konto“ allerdings nicht unbedingt. Das ruft Verbraucherschützer auf den Plan. Sie gehen nun gerichtlich gegen drei Banken vor, die ihrer Ansicht nach unangemessen hohe Gebühren erheben.

Girokonto
Der VZBV ist der Ansicht, dass einige Banken unangemessen hohe Gebühren für Basiskonten erheben. Er geht nun gerichtlich gegen drei Banken vor.

Verbraucherschützer ziehen gegen drei Kreditinstitute wegen der Gebühren für Basiskonten vor Gericht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat nach eigenen Angaben gegen die Deutsche Bank, die Postbank und die Sparkasse Holstein Klagen eingereicht.

Deren Entgelte für Jedermann-Konten, die etwa auch Obdachlosen und Flüchtlingen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglichen sollen, seien unangemessen hoch, teilte der VZBV mit. Verbraucher müssten mehr zahlen als für vergleichbare Konten. Gerichte sollen nun prüfen, ob die Gebühren angemessen sind.

VZBV: Banken halten sich nicht an gesetzliche Vorgaben

„Viele Kreditinstitute halten sich nach Auffassung des VZBV nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“, argumentierte Finanzmarktexpertin Dorothea Mohn.

Auch werde das Nutzerverhalten nicht ausreichend berücksichtigt. Kunden müssten einen höheren Grundpreis auch dann zahlen, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.

Seit Mitte 2016 hat in Deutschland jeder Bürger Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Alle Geldhäuser sollen Menschen ohne festen Wohnsitz auf Wunsch ein Basiskonto auf „Guthabenbasis“ einrichten. Der Konteninhaber erhält eine Bankkarte und darf Geld überweisen. Überzogen werden kann ein solches Konto nicht.

Seite zwei: Bafin prüft Angemessenheit der Gebühren

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments