Jedermann-Konto: Verbraucherschützer verklagen Banken

Die Gebühren sollen „angemessen“ sein und können laut Gesetzesbegründung auch einen angemessenen Gewinn der Institute beinhalten. Dass Basiskonten meist teurer sind als andere Kontomodelle, hält die Branche wegen des höheren Aufwands für angemessen.

Die Deutsche Bank erklärte, der monatliche Grundpreis liege mit 8,99 Euro „innerhalb der Bandbreite unserer sonstigen Kontoangebote im Privatkundengeschäft“. Das Landgericht Frankfurt bestätigte den Eingang der Klage gegen den deutschen Branchenprimus.

Postbank liegt noch keine Klage vor

Ein Sprecher der Postbank betonte, dem Unternehmen liege die Klage der Verbraucherschützer bislang noch nicht vor. Er bekräftigte, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendiger. Die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger und Besitzer solcher Konten seien vielfach schlecht erreichbar.

Die Verbraucherschützer fürchten, dass sich der Streit durch mehrere Instanzen ziehen könnte. Die Finanzaufsicht Bafin solle daher zeitnah und flächendeckend verhindern, „dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird“.

Bafin prüft Angemessenheit der Gebühren

Die Behörde prüft nach eigenen Angaben in einigen Fällen bereits, ob die Gebühren angemessen sind – also marktüblich und das konkrete Nutzerverhalten berücksichtigen. „Sollte dies nicht der Fall sein, müssten die Institute ihre Preisstrukturen entsprechend der genannten Vorgaben anpassen“, erklärte die Bafin. Namen nannte die Behörde nicht.

Bereits im vergangenen Herbst hatten die Verbraucherschützer fünf Banken und eine Sparkasse abgemahnt, darunter auch Deutsche Bank, Postbank und die Sparkasse Holstein. Zuvor hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe über die Klage berichtet. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments