Dagegen birgt die in Deutschland immer noch gängige, auf reiner Nachweisbasis beruhende Außenprovision erhebliches Konfliktpotenzial und sorgt in vielen Fällen für unklare Verhältnisse.
Im besten Fall erhält der Makler im Auftragsverhältnis mit dem verkaufenden Auftraggeber, für den er den höchsten Preis bei maximaler Transaktionssicherheit und Schnelligkeit erzielen soll, eine Innenprovision.
Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer Außenprovision, die vom Käufer bezahlt wird. Konflikte im Zusammenspiel zwischen Kaufpreis, Honorar und transparenter Interessenvertretung sind dann angelegt.
Professionalisierung der Maklerbranche
Hinzu kommt, dass die Ausweitung des Bestellerprinzips der ordnungspolitischen Fairness folgt, nach der der Hauptempfänger einer Leistung diese auch bezahlt.
Die Provisionsverteilung bei Verkäufen an Verbraucher wird derzeit darüber hinaus regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Eine ausgewogene, die freien Marktkräfte nicht außer Acht lassende und bundeseinheitliche Regelung könnte helfen, Leistungen transparenter und damit vergleichbarer zu machen.
Die von der Bundesregierung angestrebte Reform wäre ein weiterer Schritt zur Professionalisierung der Maklerbranche, mit einem einheitlichen Leistungsbild, klaren Verantwortlichkeiten und hohen ethischen und professionellen Standards.
Seite drei: „Bestmögliche Qualifizierung der Berater“