Wie der Hamburger Spezialmakler John & Rehfeldt mitteilt, hat er in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer Arag ein Deckungskonzept entwickelt. Die kombinierte Firmen-, Privat- und Strafrechtsschutzversicherung bietet demnach auch einen Vertragsrechtsschutz für Provisionsstreitigkeiten.
Das „J & R Komfort-Rechtsschutzsystem“ umfasst laut John & Rehfeldt nicht nur die typischen Versicherungsbereiche für Selbständige, sondern insbesondere eine Erweiterung im Vertragsrechtsschutz. Neben dem Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte sollen Versicherungsmakler demnach auch bei Streitigkeiten mit wirtschaftlich stärkeren Konzernen aus dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbereich eine Waffengleichheit herstellen können.
Versicherungsschutz bei Courtagestreitigkeiten
Im Rahmen einer Sondervereinbarung bestehe Versicherungsschutz bei Courtage- und Provisionsstreitigkeiten einschließlich der Deckung bei Provisionsrückforderungen und individuell erweiterbar auf Honorarvereinbarungen mit Kunden.
Zum Konzept gehören zudem tarifliche Besonderheiten in dem zugrundeliegenden Personentarif sowie niedrige Selbstbehalte und hohe, größtenteils unbegrenzte Versicherungssummen runden das Konzept ab. Versicherungsmakler mit bestehendem Vertrag können laut John & Rehfeldt rechtssicher ohne Wartezeiten wechseln. (jb)
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