Das Bundeskabinett hat heute entschieden, dass die Beschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten geschlossener Fonds, die mit dem Paragrafen 15b ins Einkommensteuergesetz eingeführt werden soll, bereits rückwirkend ab 11. November wirksam sein soll. Ein entsprechender Kabinettsbeschluss wurde in Berlin gefasst.
Das Kabinett stimmte einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD zu. Der Entwurf sieht vor, die Verrechnungsmöglichkeiten bei so genannten Steuerstundungsmodellen zu beschränken, denen ein Anleger nach dem 10. November beigetreten ist. Ebenso betroffen sind Fonds, deren Außenvertrieb nach dem 10. November begonnen hat. In einer Mitteilung des Bundespresseamtes ist von einer Übergangsregelung keine Rede.