Für Altfonds besteht laut Zacher zumindest eine Interpretationsunsicherheit: „Deshalb greifen derzeit viele ‚alte‘ Zweitmarktfonds zu Notlösungen, indem sie nicht mehr unmittelbar Anteile an Zielfonds erwerben, sondern eine mehrstufige Finanzierung vornehmen, zum Beispiel über Inhaberschuldverschreibungen.“
Laut Patrick Brinker, Leiter Vertrieb bei HTB, gibt es aber durchaus Lösungen für das Problem, dass neue Secondhand-Fonds nur in KAGB-konforme Fonds investieren dürfen. Ein möglicher Weg sei die Investition über einen inländischen Spezial-AIF, der indirekt in Sachwerte im Sinne des Paragrafen 261 Absatz 2 Nummer 1 KAGB investiert.
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Beschränkung auf Handelsplattformen nicht praktikabel
„Wie wir am Beispiel des HTB 6. Immobilien Portfolio sehen, gibt es weiterhin Zweitmarktfonds, deren Konzept sich auch unter dem KAGB kaum verändert hat“, sagt Brinker.
Eine Beschränkung auf KAGB-konforme Produkte auch auf den Handelsplattformen halten die Chefs der Maklerunternehmen nicht für praktikabel. „Dies würde Anleger, die in der Vergangenheit geschlossene Fonds gezeichnet haben, klar benachteiligen und einer Exit-Möglichkeit berauben“, betont Jan-Peter Schmidt, Vorstand der Deutsche Zweitmarkt AG (DZAG).
Sofern die Auflage eines Produktformats am Erstmarkt rechtlich zulässig ist, sollte seiner Auffassung nach auch der Handel am Zweitmarkt und damit die Fungibilität gewährleistet sein.
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