Richtig so: Bundesfinanzminister Christian Lindner will die hohe Inflation für die Bürger abfedern! Neben der Erhöhung des Grundfreibetrags sollen weitere Eckwerte des Steuertarifs verschoben werden, um den Effekt der kalten Progression abzumildern. Diese Maßnahme ist wichtig, damit keine heimlichen Steuererhöhungen entstehen, betont der Bund der Steuerzahler (BdSt) und stellt klar: Entgegen der allgemeinen Behauptung profitieren vor allem die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen – gemessen an ihrer Gesamtsteuerlast – vom Abbau der kalten Progression. Dies zeigen unsere Berechnungen, für die das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) die Inflationsprognose 2022 in Höhe von 7 Prozent als Basis genommen hat. Denn, so BdSt-Präsident Reiner Holznagel: „Die Inflationsrate muss im Einkommensteuertarif direkt abgebildet werden!“
Unsere Entlastungs-Berechnungen zeigen den Nachholbedarf schon für 2022!
Im Einzelnen: Die Ampel hatte den Tarif 2022 kürzlich reformiert und damit die kalte Progression 2022 zwar gedämpft, aber nicht komplett beseitigt. Denn derzeit ist mit einer Jahresinflation 2022 von 7 Prozent zu rechnen. Die Ampel hatte aber lediglich den Grundfreibetrag 2022 um 3 Prozent zusätzlich angehoben. Vergleicht man nun den geltenden Tarif 2022 mit einem fiktiven Tarif 2022, bei dem 7 Prozent Inflation berücksichtigt wären, ergibt sich folgender Reformnachholbedarf 2022, wie unser Deutsches Steuerzahlerinstitut (DSi) errechnet hat:
BdSt-Präsident Holznagel bringt unseren Appell auf den Punkt: „Alle Minister des Bundeskabinetts und alle Mitglieder der ganzen Ampel-Regierung müssen begreifen, dass der Abbau der ungerechten kalten Progression wichtig ist – und zwar komplett! Die kalte Progression darf kein Spielball der Politik sein!“