Ist der Mieter der Meinung, sein Vermieter verlange zu viel, muss er das künftig einfach mitteilen und keine ausführliche Begründung mehr vorlegen.
Die Mietpreisbremse hatte die vorige große Koalition eingeführt. Sie gilt in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die die Länder festlegen.
Das Instrument hatte sich schnell als wenig wirksam erwiesen, unter anderem, weil Mieter meist nicht wussten, wie viel ihre Vorgänger bezahlt hatten. Die SPD hatte deswegen schon vor der Bundestagswahl auf eine Verschärfung gedrungen.
Lage in Ballungszentren ist ernst
Auch das sogenannte „Herausmodernisieren“, also das gezielte Vertreiben von Mietern durch Baumaßnahmen oder deren Ankündigung, soll nun mit der Verschärfung verhindert werden – es drohen künftig Geldbußen.
„Das Mieterschutzgesetz kann wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten“, sagte Barley am Dienstag. „Die Lage, insbesondere in den Ballungszentren, ist ernst.“
Gerade junge Familien und Alleinerziehende hätten große Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. „Bezahlbarer Wohnraum ist die soziale Frage unserer Zeit.“
Seite drei: „Ein großer Schritt für die Mieterrechte“