Wie viel Kapital haben Sie bisher investiert?
Dem hohen Wettbewerb um Qualitätsimmobilien, der in diesem wirtschaftlichen Umfeld anhält, begegnen wir als Fondsmanagement durch bedachte und gezielte Käufe kleinerer Immobilien an attraktiven Plätzen in Metropolen mit Zukunft. Wir wollen nicht um jeden Preis schnell wachsen, sondern wir investieren gezielt und vernünftig, wollen mit Bedacht größer werden und lieber langsam, beständig und gesund wachsen. Das Bruttofondsvermögen als Gesamtheit aller Vermögenswerte des Leading Cities Invest ist durch die sieben Objekterwerbe im Berichtsjahr im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2013 deutlich angestiegen und beläuft sich auf rund 40 Millionen Euro. Mit dem Mitte Mai zu Ende gegangenen vierten Cash Call hatten Anleger erneut die Möglichkeit, zu investieren und an den Renditechancen attraktiver Immobilien in wachstumsstarken Metropolen teilzuhaben. Nach erfolgreicher Akquisition haben wir den Fonds durch einen Cash Stop zunächst wieder geschlossen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Anlageerfolg durch ungenutzte Liquidität verwässert wird. Beim den letzten Cash Calls wurde das erforderliche Geld übrigens innerhalb von nur drei bis vier Wochen eingesammelt.
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Wo haben Sie bisher investiert und nach welchen Kriterien wählen Sie Objekte für den Fonds Leading Cities Invest aus?
Die bisher ausgewählten Städte Hamburg, Paris und Brüssel entsprechen der Fondsstrategie. Wir fokussieren uns auf Leading Cities. So werden weltweit führende Städte mit besonderem Profil bezeichnet. Sie verfügen über eine starke Wirtschaftskraft und können zudem ihren Bewohnern sowie den Unternehmen ein Umfeld bieten, das durch eine hohe Lebens- und Standortqualität geprägt ist. Gleichzeitig folgt der Leading Cities Invest rechtlich den Neuregelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) vom Juli 2013. Diese haben besonders den Anlegerschutz im Blick. Daher geben sie für alle Anleger in offenen Immobilienfonds der neuen Generation wie dem Leading Cities Invest unter anderem zwei auf mehr Sicherheit zielende Fristen vor: die einheitliche 24-monatige Mindesthaltedauer und die zwölfmonatige Kündigungsfrist. Der Verzicht auf die früher gewährte bewertungstägliche Verfügbarkeit der Fondseinlage erhöht deutlich den Schutz vor Fondsschließungen infolge unvorhersehbarer Anteilrückgaben und macht den Fonds quasi schockresistent. Gleichzeitig gibt es nur bei den offenen Immobilienfonds der neuen Generation eine Gleichbehandlung der Anleger hinsichtlich der Verfügbarkeit der Anteile. Dies trägt zur Stabilität der neuen Fondsgeneration bei.
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