Die vom Vorsitzenden des Rats der Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Bert Rürup angekündigte Renaissance der Kapital-Lebensversicherung wird voraussichtlich ausbleiben. Der Grund: Anders als ursprünglich im Gesetzesentwurf zur ab 2009 geplanten Abgeltungssteuer vorgesehen, werden die Erträge von Kapital-Lebensversicherungen nicht unter diese fallen. Der entsprechende Kabinettsentwurf soll diesen Mittwoch verabschiedet werden. Dies bestätigte Dr. Stefan Olbermann, Sprecher des Bundesfinanzministeriums gegenüber Cash-online. Damit soll verhindert werden, dass die Kapital-Lebensversicherung gegenüber anderen Finanzmarktprodukten doppelt privilegiert wird.
Für sie gilt seit Anfang 2005, dass Kapitalerträge nur zu Hälfte versteuert werden müssen, sofern sie nach einer Mindest-vertragslaufzeit von 12 Jahren und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Wären diese nun wie alle Kapital-Erträge unter die neue Abgeltungssteuer von 25 Prozent gefallen, so hätte die Besteuerung insgesamt nur noch 12,5 Prozent betragen. Dagegen habe es Einwände von Banken, Verbänden und Fondsgesellschaften gegeben, berichtete Olbermann. Die alte steuerliche Bevorzugung der Kapital-Lebensversicherung sei keineswegs beabsichtigt gewesen.
Die neue Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent gilt ab
1. Januar 2009 und wird auf Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Wertpapierverkäufen erhoben.