Karlsruhe: Bundesregierung verteidigt Bankenunion

Die Bundesregierung hat die deutsche Beteiligung an der europäischen Bankenunion vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. Ein lokales Bankenproblem könne sich leicht zu einem Stabilitätsproblem für die gesamte Eurozone auswachsen.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nicht über die Sinnhaftigkeit einer Bankenunion, sondern über Kompetenzfragen.

Den engen Verflechtungen im Bankensektor könne man nur mit einer europäischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörde gerecht werden, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Christine Lambrecht, in der Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe

Als Lehre aus der Finanzkrise 2007/08 werden die größten Banken und Bankengruppen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt überwacht.

Außerdem fließen aus den Eurostaaten viele Milliarden an eigenen Restrukturierungsgeldern in einen Fonds, um Institute in Schieflage notfalls abwickeln zu können.

Bund gibt Hoheitsrechte auf

Die Kläger um den Berliner Finanzwissenschaftler Markus Kerber („Europolis“-Gruppe) halten beides für verfassungswidrig. Deutschland übernehme unkontrollierbare Haftungsrisiken für den Bundeshaushalt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen.

Bundesregierung und Bundestag hätten ihre Hoheitsrechte einfach aufgegeben und damit die Bürger vollständig schutzlos gestellt, kritisierte Kerber.

Aus seiner Sicht gibt es für die Übertragung derart weitreichender Kompetenzen keine rechtliche Grundlage. (Az. 2 BvR 1685/14 u.a.)

Seite zwei: Urteil in einigen Monaten

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