Kartellwächter: Mastercard muss Millionenstrafe zahlen

Die Behörde fürchtet, dass auch hier die Gebühren auf die Preise für den Endverbraucher durchschlagen. Eine Entscheidung könnte sie in den nächsten Wochen treffen.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte nun die Entscheidung der EU-Kommission. Der Zahlungsexperte des Handelsverbands Deutschland (HDE), Ulrich Binnebößel, warf zudem die Frage auf, ob die Interbankenentgelte überhaupt rechtmäßig seien.

Händler könnten Schadensersatz verlangen

„Das ist ein Geschäft der Banken untereinander zulasten Dritter. Der Händler kann nicht mitverhandeln“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Seit 2015 sind bei Kreditkartenzahlungen europaweit maximal 0,3 Prozent Zuschlag erlaubt. Zuvor seien bis zu zwei Prozent fällig geworden, sagte Binnebößel. „Bei 100 Euro Einkauf müssen die Händler 30 Cent an die kartenausgebende Bank des Kunden zahlen.“

Letztlich zahlten das die Kunden über den Kaufpreis. Binnebößel schloss nicht aus, dass einzelne Händler nun überlegten, für die Zeit bis 2015 Schadenersatz zu verlangen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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