Kassenstreit: Jens Baas (TK) lobt Jens Spahn

Die Reformen von Jens Spahn dominieren das Wochenende und die Wortmeldungen reißen nicht ab. Mit Jens Baas meldet sich nun der Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse mit überraschenden Aussagen zu Wort.

Mutiger und überfälliger Schritt: Jens Baas (TK)  lobt Jens Spahn (CDU) für seine Initiative

 

Nachdem Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, gegenüber dem WESER-KURIER sein Vorhaben zur Kassenöffnung verteidigt (wir berichteten), erhält er nun Zuspruch vom Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), Jens Baas:

„Die bundesweite Öffnung der AOKen steht ja nicht als Selbstzweck im Gesetzentwurf. Es geht darum, eine einheitliche Aufsicht für alle Kassen zu etablieren. Die ist dringend notwendig, um einen fairen Wettbewerb herzustellen.“ sagt Baas im Interview mit dem Tagesspiegel.

Damit bekräftigt er die Aussage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der das aktuelle Vorgehen für unfair hält. Der Gesetzentwurf zur Kassenöffnung soll dieses Ungleichgewicht künftig abschaffen. Bislang wehre sich nur die AOK und das aus gutem Grund, so Baas weiter.

Der Hinweis auf die Frage der Aufsicht von Krankenkassen beinhaltet den Vorwurf, dass die AOK von der unterschiedlichen Auslegung rechtlicher Vorgaben seitens der Landessozialämter als Aufsichtsbehörden gegenüber bundesweit geöffneten Kassen profitert. Für diese ist das Bundesversicherungsamt zuständig. 

 

Wer bekommt am Meisten? 

Die Ungleichbehandlung in der Aufsicht zeigt sich auch anhand der Verteilung von Geldern aus dem Gesundheitsfonds. Zwar seien zwei Drittel aller gesetzlich Versicherten Mitglied bei bundesweit geöffneten Krankenkassen, so Baas gegenüber dem Tagesspiegel, allerdings erhalten AOKen mehr Geld als Andere. Als Grund dafür mutmaßt er eine unterschiedliche Auslegung von Gesetzen und rechtlichen Vorschriften, die in einseitigen Vorteilen zum Ausdruck kommt.

Ein Beispiel für das Zusammenwirken der Fragen von Aufsicht und der Zuweisungen von Mittel aus dem Gesundheitsfonds zeigt sich 2016. Damals möchte die AOK Rheinland-Hamburg einen Bescheid des Bundesversicherungsamts vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen anfechten. Inhalt des Schreibens ist eine Rückforderung von sieben Millionen Euro.

Seite 2: Absage an Drohszenarien der AOK

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