Kassenstreit: Jens Baas (TK) lobt Jens Spahn

Das zu diesem Zeitpunkt bereits ausbezahlte Geld stammt aus dem Risikostrukturausgleich (RSA). Es handelt sich um eine Zahlung, die Krankenkassen an den Gesundheitsfonds leisten oder sie aus diesem erhalten. Krankenkassen, deren Versicherte eher gesund sind, bezahlen eine Abgabe, während Krankenkassen, deren Versicherte eher krank sind, eine Auszahlung erhalten.

 

Keine Indizien für Kodierberatung

Der Vorwurf des Bundesversicherungsamts gegenüber der AOK Rheinland-Hamburg lautet auf die vorsätzliche Korrektur gestellter Diagnosen zum eigenen finanziellen Vorteil. Schon damals erklärte Jens Baas, dass dieses Handeln dazu beitrage, den Wettbewerb untereinander zu verzerren. Beweise gibt es nicht. 

Überhaupt gibt es seit der Abmahnungswelle durch das Bundesversicherungsamt 2010 keine Indizien für eine flächendeckende Umsetzung der Bereicherung durch die nachträgliche Bearbeitung von Diagnosen. Die seitens der Aufsichtsbehörde auferlegten Rückzahlungen von insgesamt 30 Millionen Euro durch 11 Krankenkassen scheinen abschreckende Wirkung zu zeigen.

Nichtsdestotrotz sieht Baas auch im Interview mit dem Tagesspiegel weiterhin dringenden Handlungsbedarf auf diesem Feld: „Zudem brauchen wir funktionierende Manipulationsbremsen. Ein aktuelles Gutachten zeigt ganz deutlich, dass unzulässige Kodierberatungen durch Kassen noch immer ein strukturelles Problem sind. Das wird noch verschärft, wenn mit der Reform ein Vollmodell eingeführt wird.“. 

 

Absage an Drohszenarien

Wesentliches Argument der AOK für die Absage an das geplante Gesetz zur Öffnung der Krankenkassen ist die Sorge um die Versorgung chronisch Kranker. Diese werde, so die AOKen weiter, eine schlechtere Versorgung ereilen. Den Vorwurf, bundesweite Träger können ihre Versicherte nicht angemessen versorgen, weist Baas gegenüber dem Tagesspiegel entschieden zurück:

„Es ist dreist, hier das Drohszenario eines Zusammenbruchs der regionalen Versorgung aufzubauen. Gute Versorgung bedeutet nicht, Versicherte nach dem Wohnortprinzip auszuschließen, sondern Versorgung aktiv so zu gestalten, dass sie auch in Zukunft den Bedürfnissen der Versicherten in den Regionen gerecht wird.“

Baas verweist gegenüber dem Tagesspiegel auf die bestehende Versorgung von Kranken mithilfe von Telemedizin. So erhalten Versicherte der Techniker Krankenkasse eine schnelle Versorgung durch einen Facharzt. Dies praktiziere man beispielsweise derzeit in Mecklenburg-Vorpommern, so der TK-Vorstand.

 

Foto: TK

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments