Viele Bundesbürger würden sich gern eine Ferienimmobilie im Ausland zulegen. Dabei gilt es jedoch, wichtige Aspekte beim Thema Finanzierung und Steuer zu beachten, rät das Portal Baufi24.
Viele Urlauber verlieben sich in ihren Ferienort und würden am liebsten dauerhaft bleiben. Verregnete Sommer in Deutschland tun da ihr Übriges und wecken schnell den Wunsch nach einem eigenen Ferienhaus, so Baufi24.
„Der Kauf einer Immobilie im Ausland darf aber nicht überstürzt werden“, mahnt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Länderspezifische Gegenheiten beachten
Kaufinteressenten müssten sich zunächst mit den spezifischen Voraussetzungen der Länder beschäftigen. Darunter fallen Informationen zu Steuern, Unterhaltskosten des Anwesens oder rechtlich abweichenden Bedingungen bei Kauf- und Bauverträgen. Sind diese Stolpersteine aus dem Weg geräumt, könne sich der zukünftige Eigentümer um die Bezahlung kümmern.
Inländische Banken akzeptierten bei der Finanzierung das zu erwerbende Objekt in der Regel nicht als Sicherheit. Stattdessen müssten Käufer das deutsche Eigenheim einsetzen. Ist dieses noch durch laufende Kredite belastet, werde eine Finanzierung mit einem deutschen Kredit nur schwer möglich sein.
Die Vorteile einer Finanzierung mit einer deutschen Bank liegen laut Baufi24 klar auf der Hand: Der Käufer umgehe die mühselige Auseinandersetzung mit ausländischen Banken und spare Kosten für Notare, Gerichte oder Wertgutachten.
Soll die Finanzierung über eine Bank vor Ort laufen, müsse der Interessent mit deutlich höheren Gebühren und Kosten für Darlehenszinsen rechnen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der Kredit verspätet ausgezahlt werde und Bauherren eine teure Zwischenfinanzierung zur Deckung der Kosten abschließen müssen.
Auslandsimmobilie als Kapitalanlage
Um die meist hohen Unterhaltskosten auszugleichen, vermieten viele Eigentümer ihre Immobilie, während sie sich in Deutschland aufhalten. Berücksichtige man die Kosten für Steuereinnahmen, könnten Inhaber mit der Vermietung viel Geld sparen, so Baufi24.
In der EU werden Mieteinkünfte in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie liegt. Dafür sind sie in Deutschland steuerfrei. Eine Ausnahme bildeten dabei Spanien und Finnland. Die in diesen Ländern erzielten Einkünfte sind in Deutschland steuerpflichtig.
Allerdings werden auch negative Einkünfte beim deutschen Finanzamt berücksichtigt, sodass sich die Steuerlast verringert. Vermieten Eigentümer ihre Immobilien teilweise, können sie Aufwendungen steuerlich geltend machen.
Bei reiner Fremdnutzung seien sogar sämtliche Kosten der Vermietungsdauer als Werbungs- beziehungsweise Betriebskosten steuerlich absetzbar. „Wenn Inhaber zur Vermietung ihres Eigentums bereit sind, erzielen sie im besten Fall deutliche Steuerersparnisse“, so Scharfenorth. (bk)
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