Kaum jeder Zweite ist gegen Elementarschäden versichert

Ab sofort fordert Bayern seine Bürger zur Eigenvorsorge auf. Wer als Eigentümer einer Immobilien keinen Schutz gegen Elementarschäden abschließt, der darf im Schadensfall auch nicht mehr auf den Staat hoffen. Nicht einmal jeder Zweite hat bislang einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Was Sie jetzt wissen müssen.

 

24.09.2018, Sachsen, Brünlos: Blick auf ein durch den Sturm zerstörtes Haus. Der erste schwere Sturm im Herbst hat am Sonntag ein Todesopfer gefordert und große Schäden in Süd- und Mitteldeutschland verursacht. Foto: Bernd März/dpa-Zentralbild/dpa | Verwendung weltweit

Nach Sachsen gibt es seit 1. Juli auch in Bayern keine staatliche Soforthilfe mehr bei Naturkatastrophen, wenn die Schäden versicherbar gewesen wären. Dies könnte auch eine Signalwirkung für weitere Bundesländer haben, ihre finanzielle Fürsorge im Katastrophenfall einzuschränken.

Kaum jeder Zweite in Deutschland besitzt Schutz

Erst 43 Prozent der Hausbesitzer sind bisher in Deutschland gegen Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung versichert. Eigenheimbesitzer sollten ihren Versicherungsschutz dringend prüfen, raten die Experten der uniVersa. Immerhin stellt das Eigenheim in den meisten Fällen den höchsten Vermögenswert dar.

Einen Rundumschutz bietet die Wohngebäudeversicherung erst, wenn neben Feuer auch Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementargefahren eingeschlossen sind.

Dann werden auch Schäden am Gebäude infolge von Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch übernommen.

Ablehnungsschreiben gut aufbewahren

Ist aufgrund von Vorschäden oder in Risikogebieten kein Abschluss möglich, sollte das Ablehnungsschreiben gut aufbewahrt werden, um im Naturkatastrophenfall zumindest die staatliche Soforthilfe in Anspruch nehmen zu können.

Beim Versicherungs-Check sollten Eigenheimbesitzer auch prüfen, ob der Gebäudewert mit der Versicherungssumme übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, kann eine Unterversicherung zu einer anteiligen Leistungskürzung im Schadenfall führen.

Hausrat mitversichern

Wer einen Heizöltank besitzt, sollte prüfen, ob dieser in der Privat-Haftpflichtversicherung bereits mitversichert ist oder eine extra Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie ist wichtig, da man bei auslaufendem Öl auch ohne Verschulden in unbegrenzter Höhe haftet.

Zudem werden darüber die Schäden am eigenen Haus übernommen, so die uniVersa. Die Elementardeckung ist auch bei der Hausratversicherung wichtig. Sie kann dort als Zusatzbaustein in der Regel auch nachträglich eingeschlossen werden.

 

Foto: Bernd März/dpa-Zentralbild/dpa | Verwendung weltweit

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