Verschärfte Maskenpflicht
Wer künftig mit Bus und Bahn den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen oder in Geschäften einkaufen möchte, muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Diese Masken sind Medizinprodukte und haben klar definierte Filtereigenschaften.
Ein CE-Siegel auf der Verpackung zeigt die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Masken der Standards KN95 oder FFP mit noch besseren Filtereigenschaften sind natürlich auch erlaubt. Mund-Nasen-Bedeckungen aus Stoff, die sogenannten Community- oder Alltagsmasken, oder gar ein über Mund und Nase gezogener Schal sind dagegen im ÖPNV und beim Einkauf nicht mehr ausreichend. In Bayern gilt bereits seit Montag sogar eine noch strengere Regelung: Dort muss zwingend eine FFP2-Maske getragen werden.
Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen ist laut den Bund-Länder-Beschlüssen beim Kontakt mit den Bewohnern das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend vorgesehen. Außerdem soll hier die Bundeswehr und später auch geschulte Freiwillige bei regelmäßigen und umfangreichen Schnelltests für Pflegekräfte und Besucher unterstützen.
Home-Office: Zeit der Appelle läuft aus
Laut einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bieten 42 Prozent der Betriebe ihren Mitarbeitern an, im Home-Office arbeiten. Gleichzeitig geben 13 Prozent der Beschäftigten an, kein Home-Office nutzen zu können, obwohl ihre Tätigkeit es eigentlich zulassen würde. Hier ist also noch Luft nach oben.
Und genau dort soll eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Abhilfe schaffen: Die Betriebe werden aufgefordert, das Arbeiten im Home-Office weitestgehend zu ermöglichen. Unklar bleibt allerdings, wie überprüft werden soll, ob Heimarbeit machbar ist.
Unternehmen, in denen Mitarbeiter nicht zu Hause arbeiten können, sollen flexible Arbeitszeiten anbieten, um typische Pendler-Stoßzeiten im ÖPNV zu entzerren. In Betrieben, in denen Präsenz am Arbeitsplatz unbedingt erforderlich ist, müssen Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen.
Weniger Personen im ÖPNV
Es fahren zu viele Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dadurch ist die Ansteckungsgefahr in Bus und Bahn besonders hoch. Um hier eine Drittelung zu erreichen, soll noch mehr im Home-Office gearbeitet werden. Zudem möcht man das Pendleraufkommen in Stoßzeiten entzerren, den Präsenzbetrieb in Bildungseinrichtungen verringern sowie zusätzliche Verkehrsmittel einsetzen.
Die Schweige-Variante nach spanischem Vorbild, wo Gespräche während der Fahrt mit Bus und Bahn – auch per Handy – verboten sind, um eine Aerosolausbreitung zu verringern, wurde nicht thematisiert.
Strengere Regeln für Gottesdienste
Wo mehrere Menschen über einen längeren Zeitraum in einem geschlossenen Raum zusammenkommen, steigt die Gefahr der Ansteckung signifikant. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sind deshalb nach dem Willen der Ministerpräsidenten-Runde weiterhin nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.
So müssen Besucher einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und auch während des Gottesdienstes medizinische Masken tragen. Außerdem gilt weiterhin ein Gesangsverbot.
Neu ist, dass Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen beim zuständigen Ordnungsamt mindestens zwei Werktage zuvor angezeigt werden müssen. Alternativ können generelle Absprachen mit der Behörde getroffen werden.
Ein-Personen-Regel
Treffen im privaten Bereich sind weiterhin nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei spielt das Alter keine Rolle, d. h., auch Kinder zählen zum Personenkreis. Ausweislich der Bund-Länder-Runde trägt eine sogenannte „social bubble“ dabei erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei. Das bedeutet: Die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, sollte möglichst konstant und klein gehalten werden.
Schulen und Kitas weiter dicht oder auch nicht
Vor allem, weil zu befürchten ist, dass sich eine der COVID-19-Mutationen stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als es bei dem bisher bekannten Virus der Fall war, bleiben Schulen und Kindertagesstätten mindestens bis zum 14. Februar zu.
Dabei wird die Notfallbetreuung weiterhin sichergestellt. Für Abschlussklassen kann es Ausnahmen geben. Für alle anderen Jahrgänge bleibt es bis auf Weiteres beim Distanzlernen am heimischen Schreibtisch. Doch zeigt sich hier bereits, dass einige Länder bereits wieder ausscheren und die Beschlüsse nicht eins zu eins umsetzen werden. Ergebnis: Der föderale Flickenteppich bleibt im Bildungssystem bis auf weiteres bestehen.
Testpflicht vor Einreise
Wer aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich binnen 48 Stunden vor Anreise oder unmittelbar nach Einreise testen lassen. Bei einer Einreise aus einem Land, in dem eine Virus-Mutaion zirkuliert, ist der Test vor Einreise verpflichtend.
Alle Einreisenden müssen sich anschließend in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die kann vorzeitig beendet werden, sobald ein negatives Testergebnis eines zweiten Covid-19-Tests vorliegt. Dieser zweite Test darf nach Auskunft der Arag erst frühestens am fünften Quarantäne-Tag gemacht werden.
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