Die EU mache einen Rückzieher beim Provisionsverbot – zum Schaden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, schreibt der BdV in einer Pressemitteilung. Ursprünglich war in der EU-Kleinanlegerstrategie ein Provisionsverbot zumindest für „unabhängige“ Vermittler im Versicherungsbereich vorgesehen. Nun hat das EU-Parlament dem Gesetzentwurf eine neue Textpassage hinzugefügt, die auch dieses partielle Provisionsverbot aufhebt.
„Die angestrebte Abgrenzung von Beratung und Verkauf im Versicherungsvertrieb wird dadurch erneut verhindert. Die Vermittlerverbände jubeln, uns Verbraucherschützer lässt es kopfschüttelnd zurück, denn wieder einmal hat sich die Lobby der Finanzindustrie in Brüssel durchgesetzt“, kritisiert Dr. Christian Gülich, EU Policy Officer beim BdV. Trotz dieses Rückschlags werde der BdV auch in Zukunft auf mögliche Interessenkonflikte im Vertrieb hinweisen und die Abgrenzung von Verkauf und unabhängiger Beratung einfordern.