Kein Streit ums Erbe

Eine praktikable Alternative ist die Testamentsvollstreckung durch Banken und Sparkassen. Immer mehr Institute bauen spezialisierte Abteilungen mit geschulten Mitarbeitern auf. Wer ein Institut zum Testamentsvollstrecker beruft, umgeht von vornherein dessen Todesfallrisiko. Schließlich sind juristische Personen „unsterblich“, solange sie nicht insolvent gehen.

Banker sind nicht nur mit der persönlichen Vermögenssituation vertraut, sondern auch fachlich prädestiniert, das Nachlassvermögen sinnvoll anzulegen. Vor übereifrigen Bankern und überbordenden Provisionen kann man sich schützen. Erblasser können testamentarisch genau festlegen, welche Art von Vermögensanlagen und Transaktionen gewünscht sind. Idealerweise sind die Banker nicht nur mit dem Erblasser, sondern auch mit den Erben persönlich vertraut. Dies erleichtert die spätere Amtsführung.

Umfang der Testamentsvollstreckung im Vorfeld klären

Vor dem Bankgespräch sollten Erblasser mit einem Anwalt klären, in welchem Umfang eine Testamentsvollstreckung ratsam ist und wie die persönlichen Vorstellungen am besten umgesetzt werden können. So gewinnt der Erblasser ein klares Anforderungsprofil, um mit der Bank über Art und Umfang der Testamentsvollstreckung zu sprechen.

Die Machtfülle des Vollstreckers ist einigen Erben ein Dorn im Auge. Missmutige Erben gehen bei erster Gelegenheit auf Konfrontationskurs. Unklare oder lückenhafte Regelungen können den Streit weiter anheizen. Umso wichtiger ist es, alle Verfügungen mit Weitsicht zu treffen und die Amtsführung des Vollstreckers präzise auszugestalten. Nur so kann er seine Rolle optimal ausfüllen und störungsfrei arbeiten.

Die aktuelle Rechtsprechung mahnt zur Weitsicht. Viele Regelungen sind streitanfällig und erfordern eine Nachbesserung. Es ist ratsam, bestehende Verfügungen auf den Prüfstand zu stellen und neue sehr gründlich auszuarbeiten.

Passgenaue Regelungen für individuelle Lebensumstände

Eine Testamentsvollstreckung lässt sich sehr unterschiedlich regeln. Dies eröffnet Erblassern die Chance, passgenaue Regelungen für ihre individuellen Lebensumstände zu treffen. Gleichzeitig sollten Erblasser eine Testamentsvollstreckung sehr sorgfältig und nur mit anwaltlicher Hilfe verfassen. So kann der Erblasser über seinen Tod hinaus Einfluss auf die Verteilung seines Vermögens nehmen und viele Konflikte unter den Erben von vorneherein unterbinden.

Autor Andreas Otto Kühne ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Partner der Kanzlei BKL Fischer Kühne + Partner. Seine besondere Expertise in Fragen des nationalen und internationalen Erbrechts gibt er als Autor und Dozent weiter.

Foto: BKL Fischer Kühne + Partner

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