Die Finanzaufsicht BaFin sieht sich erneut veranlasst, vor einer Pseudo-Bank zu warnen. In diesem Fall geht es um ein Unternehmen, das ohne eine entsprechende Erlaubnis „Bankbürgschaften“ ausstellt.
„Royal Bank Pacific Germany ist kein nach Paragraf 32 KWG zugelassenes Institut“, teilt die BaFin auf ihrer Website mit. Ein Unternehmen stelle unter dieser Bezeichnung und mit der angeblichen Geschäftsanschrift Ahornweg 3, 94121 Salzweg, derzeit „Bankbürgschaften“ aus.
Die BaFin stelle vorsorglich klar, dass sie der „Royal Bank Pacific Germany“ keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäften erteilt hat. Ein Unternehmen dieses Namens stehe nicht unter ihrer Aufsicht.
Es handelt sich schon um fünfte BaFin-Meldung seit Anfang Dezember, in der die Behörde aus verschiedenen Gründen darauf hinweist, dass ein bestimmtes Unternehmen nicht über die erforderliche oder behauptete BaFin-Erlaubnis verfügt. Sonst waren solche Meldungen – vor Veröffentlichung eines entsprechenden Unterlassunsgbescheids der Bafin – seher selten. (sl)
Foto: frank-beer.com / BaFin