„Keine Radikaloperationen an unserem Gesundheitssystem“

Eine neue Bertelsmann-Studie „Vergütung ambulanter und ambulant erbringbarer Leistungen“ kommt zu dem Schluss, dass eine einheitliche Gebührenordnung nur im Einheitssystem möglich ist. Was wie Wasser auf die Mühlen von Befürwortern der Bürgerversicherung klingt, ist laut PKV-Verband stattdessen eine Absage an ein solches Modell.

Florian Reuther

Die aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung kommentiert PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther wie folgt:

Die Studie kommt im Kern zu dem Schluss, dass eine einheitliche Gebührenordnung nur Sinn macht, wenn zuvor die gesamte medizinische Versorgung in Deutschland vereinheitlicht wird. Während also viele im linken politischen Spektrum eine einheitliche Gebührenordnung als Voraussetzung für die von ihnen propagierte „Bürgerversicherung“ begreifen, sehen es die Gutachter nun geradewegs andersherum.

Frage von Huhn und Ei

Das erinnert arg an die berühmte Frage vom Huhn und dem Ei, frei nach dem Motto: Was soll zuerst kommen? Dabei ist die Antwort bei Bürgerversicherung und Einheitsgebührenordnung ungleich einfacher: Keines von beiden! Die Zufriedenheit der Bürger mit ihrer medizinischen Versorgung erreicht Spitzenwerte. Da gibt es keine Veranlassung für Radikaloperationen an unserem Gesundheitssystem, das zu den besten der Welt zählt.

Reformkommission sollte Auftrag wörtlich nehmen

Im Koalitionsvertrag heißt es mit Blick auf die Überarbeitung der ärztlichen Gebührenordnungen: „Sowohl die ambulante Honorarordnung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM), als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GOÄ) müssen reformiert werden.“ Die von der Bundesregierung eingesetzte Reformkommission ist gut beraten, diesen Auftrag wörtlich zu nehmen und die Spielräume innerhalb der beiden bestehenden Systeme auszuloten.

Eine Blaupause für den GOÄ-Bereich ist dabei im Wesentlichen konsentiert: Unser gemeinsam mit Ärzteschaft und Beihilfe entwickeltes Konzept umfasst den neuesten Stand der Medizin, es ist offen für eine rasche Integration zukünftiger Innovationen und es stärkt die „sprechende Medizin“, also die persönliche Zuwendung der Ärzte zu ihren Patienten. Damit ist es ein gutes Fundament, auf dem der Gesetzgeber noch in dieser Wahlperiode eine umfassende GOÄ-Reform errichten könnte.

Foto: PKV-Verband

 

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