Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Im Osten steigen die Renten, aber nur minimal um 0,72 Prozent.
Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. Diese ist Grundlage für die jährliche Rentenanpassung. Nach den vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Bruttolöhnen und -gehältern des Vorjahrs müssten die Rentenwerte eigentlich sogar sinken. Die seit 2009 gesetzlich verankerte Rentengarantie verhindert allerdings Rentenkürzungen – daher bleiben die Westrenten unverändert. Die Erhöhung des Ost-Rentenwerts entspricht der gesetzlich vorgesehenen Ost-West-Angleichung.
Zum letzten Mal kam es nach der Finanzkrise 2010 vor, dass eine Rentenerhöhung ausfiel. Seitdem sind die Renten jedes Jahr gestiegen. (dpa-AFX)