Angesichts einer drohenden Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (AZ: IV ZR 63/04) verzichtet die Hamburg-Mannheimer bei Riester-Rentenpolicen ab sofort auf Stornokosten im Falle einer vorzeitigen Kündigung. Bis dato hatte die Hamburger Tochter der Ergo-Versicherungsgruppe von Riester-Kunden bei der vorzeitigen Kündigung etwa fünf Prozent der noch ausstehenden Jahresbeiträge verlangt. Gegen diese Kündigungsklausel hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) geklagt. Die Verbraucher-schutzorganisation hatte es als rechtswidrig betrachtet, dass die die Hamburg-Mannheimer eine Provision auf die gesamte abgeschlossenene Summe von den eingezahlten Beiträgen abzieht.
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