Kennzeichenwechsel von Mofas und E-Scootern  soll entfallen: GDV warnt vor Schnellschuss

Mopeds am Straßenrand
Foto: GDV
Bislang ist der Kennzeichenwechsel Pflicht. Das soll sich ab 2026 ändern.

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes plant die Bundesregierung auch Änderungen bei der Fahrzeugzulassungsverordnung. So soll ab März 2026 der jährliche Kennzeichenwechsel bei Mofas oder E-Scootern entfallen. Der GDV kritisiert das Vorhaben.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) äußert deutliche Kritik an dem Plan der Bundesregierung, Mofas und E-Scooter künftig ohne Zulassungsverfahren mit dauerhaften Kennzeichen zu versehen.

„Dieser Vorschlag wirkt wie ein Schnellschuss, dessen Auswirkungen auf Halter, Versicherer und die Verkehrssicherheit kaum ausreichend bedacht wurden“, moniert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Insbesondere fürchten die Versicherer, dass durch diese Änderung eine erhebliche Zahl von Mofas und E-Scootern ohne Versicherungsschutz auf den Straßen unterwegs sein könnte.

Kennzeichenwechsel: Jedes Jahr eine andere Farbe

Aktuell benötigen Mofas oder E-Scooter jeweils zum 1. März eines jeden Jahres ein neues Kennzeichen, mit jährlich wechselnden Farben. Derzeit biete das bestehende System mit jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen einen klaren Sicherheitsmechanismus, so Asmussen. „So können Ordnungsämter und die Polizei sofort erkennen, wenn ein Fahrzeug keinen Versicherungsschutz mehr hat“, so Asmussen.  Die Pläne der Bundesregierung sähen hingegen vor, Mofas und E-Scooter mit permanenten Kennzeichen auszustatten, ohne den üblichen Zulassungsprozess für Kraftfahrzeuge durchlaufen zu müssen.

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Ist ein Fahrzeug nicht mehr versichert, soll der letzte Versicherer dafür sorgen, dass der Halter das Kennzeichen vom Fahrzeug entfernt und an den Versicherer zurückgibt, so der Plan der Bundesregierung. „Versicherer sind keine Behörden und wollen auch nicht für Polizei- oder Ordnungsaufgaben herangezogen werden. Diese zusätzliche Belastung für Versicherer und Behörden widerspricht dem erklärten Ziel der Bürokratieentlastung“, sagt Asmussen. Wenn die Bundesregierung auf den jährlichen Kennzeichenwechsel verzichten wolle, müsse sie eine gleichwertige Lösung anbieten.

Sinn oder Unsinn?

„Es macht keinen Sinn, ein funktionierendes System abzuschaffen. Wir verhindern in Deutschland bislang sehr erfolgreich, dass Fahrzeuge ohne Versicherung gefahren werden“, kritisiert Asmussen. Das Fahren mit einem unversicherten Kraftfahrzeug sei in Deutschland eine Straftat, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden kann, betont der GDV. Im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz trage der Fahrer zudem die vollen Kosten.

Der Wegfall des jährlichen Kennzeichenwechsels ist Teil einer geplanten Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung im Rahmen des Gesetzesvorhabens zum Bürokratieentlastungsgesetz IV. Diese Änderung soll ab März 2026 in Kraft treten. 

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