Mofas und Kleinkrafträder (Mopeds) dürfen ab kommenden Freitag, den 1. März 2019, nur noch mit grünem Versicherungskennzeichen gefahren werden. Die blauen Nummernschilder verlieren ihre Gültigkeit. Wer weiterfährt, macht sich strafbar.

Wie jedes Jahr zum 1. März brauchen Mofa-, Moped- und Mokickfahrer ein neues Versicherungs-Kennzeichen, denn pünktlich zu diesem Zeitpunkt beginnt für sie das neue Versicherungsjahr. Das gilt laut Arag übrigens auch für Motorroller, Segways, Quads, Minicars, S-Pedelecs und E-Bikes.
Versicherungsschutz jetzt erneuern
Im Unterschied zu Motorrädern müssen diese Fahrzeuge nicht über das Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Eine Fahrzeugsteuer wird auch nicht erhoben. Es besteht allerdings die vom Gesetzgeber geforderte Versicherungspflicht gemäß Paragraph 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG).
In diesem Jahr wechselt die Farbe des Versicherungs-Kennzeichens von blau auf grün. Sollten Sie nach dem 28. Februar noch mit einem veralteten Kennzeichen vom vergangenen Versicherungsjahr unterwegs sein, fahren Sie nicht nur ohne Haftpflicht-Versicherungsschutz, sondern machen sich auch strafbar.
Seite 2: Wo es die Kennzeichen gibt