Ein Versicherungskennzeichen wird für folgende Fahrzeuge benötigt:
· Kleinkrafträder, beispielsweise Mofas, Mopeds und Roller, mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
· Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem 1. März 1992 versichert waren
· Quads und Trikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
· Segways mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h
· Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h
· Fahrräder mit Hilfsmotor (FmH)
· E-Roller mit Betriebserlaubnis
· Motorisierte Krankenfahrstühle, die unter die Führerscheinklassen M und S fallen
· Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
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