Am Fonds-Zweitmarkt für den Bereich der Privatanleger droht Ungemach – einmal mehr durch Regulierung. Besonders problematisch könnte dies für ‚Altfonds‘ werden, die vor dem Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurden. Ein Überblick.
Derzeit steht im Raum, dass bei dem Verkauf an Privatanleger ab Anfang 2018 auch im Zweitmarkt für jeden Fonds ein Produktinformationsblatt (Key Information Document, kurz: KID) nach der EU-Verordnung über „verpackte“ Investment- und Versicherungsprodukte (PRIIPs) zu erstellen ist.
Das würde den öffentlichen Handel enorm behindern. „Für AIF dürfte die Erstellung eines PRIIPs-KID kein besonderes Problem darstellen, zumal die jährliche Ermittlung des Nettoinventarwerts für sie ohnehin vorgeschrieben ist“, sagt Alex Gadeberg, Vorstand der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG.
Problematische Altfonds
Wesentlich problematischer sei das Thema für ‚Altfonds‘, die vor dem Inkrafttreten des KAGB aufgelegt wurden. „In diesen Fällen ist schon unklar, wer das KID überhaupt erstellen müsste und wer die Kosten dafür trägt“, so Gadeberg.
Vor allem mit der Berechnung von komplexen Rendite-Szenarien und Benchmarks, die in der PRIIPs-Verordnung vorgesehen sind, wären viele Geschäftsführungen oder Verwalter älterer Fonds vollkommen überfordert.
Denkbar wäre in diesen Fällen allenfalls ein abgespecktes KID mit den Eckdaten des Fonds sowie Informationen zu dem jüngsten Jahresabschluss und der aktuellen Entwicklung, sagt Gadeberg.
Vom Verkauf an Privatanleger ausgeschlossen
Noch ist die Sache nicht entschieden, doch nach derzeitigem Stand sind Fonds ohne PRIIPs-KID künftig vom öffentlichen Zweitmarkt und dem Verkauf an Privatanleger ausgeschlossen.
Verkaufswillige Anleger sind dann allein auf die Zweitmarktfonds und weitere professionelle Aufkäufer angewiesen und haben auch keine öffentlichen Vergleichswerte mehr. „Was das mit Anlegerschutz zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht“, sagt Gadeberg.
Seite zwei: Enorme Behinderung des Zweitmarkts