Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist gerade dabei, ihre Förderprogramme umzubauen. Wer neu baut und seinen Förderantrag ab April 2016 einreicht, muss sich auf Änderungen gefasst machen.
Gastbeitrag von Bernd Schatz, Finanzkanzlei am See
Ausgangslage
Derzeit können neu gebaute Wohnhäuser mit 50.000 Euro je Wohneinheit zinsgünstig über KfW-Darlehen gefördert werden. Hierbei werden die drei Standards KfW70, KfW55 und KfW40 unterschieden.
Die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in Relation (Prozent) zu einem vergleichbaren Neubau, nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (ENeV), sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 70 hat zum Beispiel höchstens 70 Prozent des Energiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes.
Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser ist das Energieniveau.
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Neue Förderstufen
Ab April 2016 entfällt das beliebte KfW-Energieeffizienzhaus 70. Grund hierfür ist, dass dann das Neubauniveau auf 75 Prozent des Referenzgebäudes sinkt. Somit würde das Energieeffizienzhaus 70 nahezu dem gesetzlichen Standard entsprechen und die Vergabe hätte quasi keine Anreizfunktion mehr.
Ein neuer Förderstandard rückt dafür nach, das KfW-Effizienzhaus 40 Plus.
Für die Förderung des neuen ‚40 Plus‘ Standards müssen zunächst die bekannten Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus 40 erfüllt werden. Als zusätzliche Anforderungen sehen die Merkblätter ein ‚Plus Paket‘ mit folgenden Komponenten vor:
-> Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
-> Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
-> Eine zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
-> Die Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface
Seite zwei: Langfristig sparen