KfW fördert wieder schrittweise Sanierung

Die jüngsten Förderprogrammänderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sehen vor, dass  die Bezuschussung Energieeffizient Sanieren Einzelmaßnahmen (Programm Nr. 152) ab 1. März wieder gilt. Damit müssen Immobilienbesitzer mit Sanierungsbedarf künftig nicht mehr komplette Maßnahmenbündel in Angriff nehmen, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

energetische-sanierung-shutt_15255712„Mit der Wiedereinführung wird Immobilienbesitzern die schrittweise energetische Modernisierung ihrer Immobilie wieder erleichtert“, sagt Kai Oppel vom Baugeldvermittler Hypotheken Discount. Das Programm bezuschusst künftig wieder Einzelmaßnahmen zur Dämmung und Heizungserneuerung, zum Fensteraustausch und Lüftungseinbau. Zudem sei das Programm 152 geeignet, wenn energetisch sanierter Wohnraum gekauft werden soll. „Interessenten erhalten einen langfristig zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bis dato waren Sanierungen schwieriger förderfähig: Förderwillige mussten bis zur neusten Änderung ein ganzes Maßnahmenbündel an energetischen Veränderungen durchführen, um die Beihilfe zu erhalten.“

Ebenfalls zum 1. März wird für alle wohnwirtschaftlichen Förderprogramme (Programm Nr. 124, 141, 151, 152, 153, 155) ein endfälliges Darlehen mit maximal acht Jahren Laufzeit eingeführt. „Kunden mit künftigen oder bereits laufenden Bausparverträgen sowie fälligen Versicherungen sollten diese Neuerungen prüfen“, rät Oppel.

Bei Vertragsabschluss muss dokumentiert werden, wie das Darlehen nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit fortgeführt wird – etwa durch das Ansparen eines Bausparvertrags. Besonders attraktiv ist diese Variante laut Hypotheken Discount für das Programm !Energieeffizient Sanieren“ (151). Dieses hat wegen des Tilgungszuschusses eine extrem niedrige Effektivverzinsung von – je nach Fallkonstellation – unter ein Prozent.

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments