Ab sofort können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen. Darüber hinaus wurden die Fördermittel für den Einbruchsschutz aufgestockt.
Das Bundesinnenministerium hat die verfügbaren Fördermittel für Einbruchschutz für dieses Jahr auf 65 Millionen Euro erhöht. Bislang standen 50 Millionen EUR für diesen Zweck bereit. Das BMI und die KfW reagieren damit auf die anhaltend hohe Nachfrage beim Einbruchschutz.
„Die Wohnungspolitik bleibt eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Bei allen Maßnahmen, vor allem im Wohnungsbestand, müssen wir insbesondere die Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland beachten. Dies gilt ebenso für das hohe Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung. Ich begrüße sehr, dass wir die Förderung des altersgerechten Umbaus fortsetzen und die Mittel für Einbruchschutz deutlich erhöhen können“, kommentiert Bundesinnenminister Horst Seehofer.
Hohe Nachfrage
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung für die Barrierereduzierung und den Einbruchschutz zeigt die große Relevanz der Programme. Ich freue mich, dass durch die Bereitstellung der Mittel für den Barriereabbau beziehungsweise die Aufstockung der Fördermittel für den Einbruchschutz noch mehr Menschen in Deutschland in eine komfortablere Wohnqualität sowie in die Sicherheit ihrer Wohnungen und Häuser investieren können.“
Das BMI und die KfW hatten im März 2017 im Rahmen von Produktverbesserungen für die Förderung des Einbruchschutzes den Mindestinvestitionsbetrag abgesenkt und im September 2017 eine gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Vorjahr wurden rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert.
Auch für barrierereduzierende Maßnahmen können ab jetzt wieder Anträge gestellt werden. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen EUR für 2018 zur Verfügung.
Maßnahmen können kombiniert werden
Das BMI und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand
reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Zuschüsse ermöglichen etwa älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung und kommen in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern zugute.
Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag demnach vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage. (bk)
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