Die KfW Bankengruppe gewährt künftig Zuschüsse zum altersgerechten Umbau einer Wohnung. Die Förderung gilt ebenso für Eigenheime wie für Mietwohnungen.
Das aus Mitteln des Bundesbauministeriums finanzierte Förderangebot „Altersgerecht Umbauen“ zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand sah bisher nur die Vergabe von Darlehen vor. Nun kann auch ohne Kredit ein direkter Zuschuss beantragt werden. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen sowie Wohneigentümergemeinschaften und auch Mieter.
„Wir wollen den Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen. Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in Baumaßnahmen auch für Menschen attraktiv, die kein Darlehen aufnehmen möchten“, sagt Bundesbauminister Peter Ramsauer. Wohnungen, die barrierearm sind, würden künftig an Wert gewinnen.
„Die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels von hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung“, ergänzt Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe.
Das Konzept sieht vor, dass ab einer Investitionssumme von 6.000 Euro ein Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten gewährt wird, maximal sind 2.500 Euro pro Wohneinheit vorgesehen. Darüber hinaus bietet die KfW auch Förderdarlehen zu günstigen Konditionen ab einem Zinssatz von 1,51 Prozent per annum an.
Gefördert werden etwa der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von Treppenstufen oder die Verbreiterung von Türen. Die dazu für den Wohnungsbestand entwickelten technischen Mindestanforderungen an eine Barrierereduzierung stellen laut KfW einen ersten bundesweiten Standard dar. (bk)
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