Die deutschen Autofahrer legen wenig Wert darauf, ob ihre Kfz-Versicherung „grobe Fahrlässigkeit“ einschließt. Laut einer repräsentativen GfK-Umfrage im Auftrag der Zurich-Tochter DA Direkt haben lediglich 13 Prozent diesen Versicherungsschutz.
Offensichtlich gibt es Aufklärungsbedarf, denn nur die Hälfte der Befragten hat sich bewusst dagegen entschieden, grobe Fahrlässigkeit mitzuversichern. 39 Prozent der Umfrageteilnehmer wissen nicht mal, ob ihre Police diesen Fall abdeckt.
DA-Direkt-Vorstand Norbert Wulff zeigt sich von den Ergebnissen überrascht. Seiner Meinung nach kann grob fahrlässiges Verhalten von Teilnehmern im Straßenverkehr nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Hintergrund der Umfrage ist, dass seit 2007 das sogennante „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ entfallen ist. Ein grob fahrlässig herbeigeführter Schaden führt seitdem in den meisten Fällen zwar nicht mehr zum Verlust des kompletten Versicherungsschutzes. Es erfolgt jedoch ein anteiliger Abzug der Leistung, je nach dem Grad der groben Fahrlässigkeit. Dieses Risiko kann der Kunde durch die entsprechende Versicherung vermeiden. Der Versicherer übernimmt dann den Schaden. Ausgenommen sind Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und Fahrzeugentwendungen.
Wer etwa bei Rot über eine Ampel fährt, der kann seinen Versicherungsschutz aufgrund von grob fahrlässigem Verhalten verlieren. Der Umfrage zufolge wussten zumindest das rund 70 Prozent der Teilnehmer. Auch ein Drittel derer, die noch keinen Schutz haben, beziehungsweise nicht wissen, ob ihre Kfz-Versicherung dies beinhaltet, würden sich für die Absicherung von „grober Fahrlässigkeit“ entscheiden. Vielen Befragten scheinen Risiko und Bedeutung also durchaus bewusst. Dennoch mangelt es häufig am Versicherungsschutz.
„Die Ergebnisse zeigen, dass die Versicherer noch mehr in die Information und Transparenz rund um das Thema investieren müssen“, glaubt DA-Direkt-Chef Wulff. (hb)
Foto: Shutterstock