Kfz-Versicherung: Neue Regeln für Winterreifen haben Folgen

Bildagentur PantherMedia / Stefan Balling
M+S-Reifen sollten bei winterlichen Verhältnissen nicht mehr genutzt werden. (Symbolfoto)

M+S-Reifen gelten ab 1. Oktober nicht mehr als Winterreifen. Die neue Regelung hat auch Konsequenzen für den Kfz-Versicherungsschutz.

Ab dem 1. Oktober gelten neue Regeln für Winterreifen: Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen Reifen, die mit dem Symbol „M+S“ (Matsch + Schnee) gekennzeichnet sind, nicht mehr genutzt werden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Verboten sind M+S-Reifen dann zwar nicht, sie werden ab 1. Oktober aber so behandelt, als wären sie Sommerreifen. „Wer bei Eis und Schnee mit ihnen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg“, betont Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV.


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Zudem drohen Einschnitte beim Versicherungsschutz: „Die Kaskoversicherung, die Schäden am eigenen Auto ausgleicht, kann in einem solchen Fall ihre Leistung unter Umständen teilweise oder gar vollständig kürzen“, so Käfer-Rohrbach. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt laut Käfer-Rohrbach nach einem Unfall aber auch dann den Schaden des Unfallopfers, wenn der Verursacher bei Eis und Schnee mit M+S- oder anderen Sommerreifen unterwegs war. Insofern sollte man hier genau hinschauen.

In Deutschland gilt die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Verhältnissen wie zum Beispiel Schnee oder Glatteis darf man nur mit Winterreifen fahren. Auf Nummer sicher gehen Autofahrer mit anerkannten Winterreifen. Sie sind am Alpine-Symbol – also der Schneeflocke und dem Bergzacken – zu erkennen.

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