Kfz-Versicherung: Richtiges Verhalten bei Unfall im Ausland

Sommer, Sonne, Ferien – Wer rechnet jetzt mit einem Unfall? Doch eine aktuelle Auswertung der Huk-Coburg zeigt: Urlaubszeit ist Unfallzeit. Ganze 43 Prozent aller Auslandsschäden des vergangenen Jahres ereigneten sich in den Sommermonaten.

Mit oder ohne Polizei, ein Unfall muss protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen kann, hat Anspruch auf Entschädigung.

Durchschnittliche Schadenhöhe dieser Unfälle ist laut Huk-Coburg 3.500 Euro. Im Schadenranking liege Italien mit 17 Prozent knapp vor Österreich (16 Prozent) und Frankreich (elf Prozent) aller Kraftfahrthaftpflicht-Schäden.

Egal wohin die Reise gehe, am gefährlichsten sei überall das Ein- und Ausparken. Zweithäufigste Schadenursache seien Auffahrunfälle.

Was ist zu tun wenn es im Ausland kracht? Die Huk-Coburg rät, vor dem Aussteigen eine Warnweste anzuziehen. In den meisten europäischen Ländern (unter anderem Frankreich, Italien und Spanien) ist das Tragen mittlerweile Pflicht.

Warnwesten für alle Insassen empfehlenswert

Wer ohne erwischt wird, muss zahlen. Dabei ist jedoch unterschiedlich wie hoch das Bußgeld ausfällt: Die Spanne reicht von 14 Euro bis zu 1.400 Euro. In vielen Ländern müssen nicht nur Auto- sondern auch Motorradfahrer mit einer Leuchtweste ausgestattet sein.

Auch mit der Frage, ob Warnwesten nur für den Fahrer oder für alle Fahrzeuginsassen vorhanden sein müssen, gehen die Staaten sehr variabel um. Immer auf der sicheren Seite sei man mit einem Exemplar für jeden.

Eben so wichtig sei auch das Absichern der Unfallstelle mit einem Warndreieck. Liege die Unfallstelle in einer Kurve oder vor einer Kuppe, so muss das Dreieck immer davor aufgestellt werden.

Unfälle immer protokollieren

Weiterhin gebe es Staaten wie Polen oder Rumänien, die vorschreiben jeden Unfall der Polizei zu melden. Um nichts falsch zu machen sei ein Anruf bei der Polizei also immer richtig – selbst wenn sie nur große Sach- oder Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei müsse ein Unfall immer protokolliert werden. Nur wer Ansprüche belegen könne, habe Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehöre der europäische Unfallbericht – den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt – ins Handschuhfach.

Wer die Fragen nach Personalien, Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantworte, habe eine solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der Unfallstelle gemacht werden.

Seite zwei: Große Bedeutung des Europäischen Unfallberichts

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