In der Bergedorfer Straße in Hamburg beispielsweise zahlt ein Single für die Vollkaskoversicherung seines VW Golf VII im günstigsten Fall 577,20 Euro jährlich. Im teuersten Postleitgebiet derselben Straße werden 785,60 Euro fällig. Ein Unterschied von 208,40 Euro nur aufgrund der Postleitzahl.
Deutliche Unterschiede gibt es auch in der Landsberger Allee in Berlin (154,80 Euro jährlich), der Frankfurter Straße in Köln (99,20 Euro jährlich) und der Georg-Schumann-Straße in Leipzig (90,80 Euro jährlich).
„Die Versicherer berücksichtigen bei der Beitragsberechnung unter anderem Unfallschwerpunkte, Fahrverhalten und Diebstahlrisiko“, sagt Michael Roloff. „In Postleitgebieten mit vielen Unfällen müssen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter deswegen mit höheren Beiträgen rechnen. Mit einem Versicherungsvergleich finden sie auch dort günstige Tarife.“
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Einmal im Jahr veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft die Regionalklassen. Sie bilden die Schadensbilanz einer Region für die Kfz-Versicherung ab und dienen den Versicherern als Berechnungsgrundlage. Kommt es dabei zu Beitragsanpassungen, kommunizieren Versicherungsunternehmen das in der Regel mit der Beitragsrechnung für das Folgejahr, die meist im Oktober oder November verschickt wird.
Steigt der Versicherungsbeitrag beispielsweise durch Umstufung des Zulassungsbezirks in eine höhere Regionalklasse, haben Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Nach Erhalt der neuen Rechnung haben sie vier Wochen Zeit, um zu einer neuen Versicherung zu wechseln und den alten Vertrag zu kündigen – ohne Beachtung der normalen Kündigungsfristen.